SWA_Erweiterungsbau_GP_TNW_2022 Referenznummer der Bekanntmachung: Stadtwerke Achim AG - Ausschreibung Generalplanungsleistungen Erweiterungsbau SWA_2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 241-636461)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-achim.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWA_Erweiterungsbau_GP_TNW_2022
Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in drei weiteren Bauabschnitten geplant.
Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.
Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget [Betrag gelöscht] EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren, erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen jeweils anhand jeder Referenz die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einem hohen Grad der Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung mit der ausgeschriebenen Leistung.
Im höchsten Grad vergleichbar sind abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) Jahre über Leistungen der Generalplanung für alle ausgeschriebenen Leistungsbilder (Objektplanung, Freianlagenplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutzplanung inkl. Bauphysik und SiGeKO) mit den Leistungsphasen 1-8 über eine Erweiterung in mehreren Bauabschnitte von öffentlich zugänglichen Funktionsgebäuden im laufenden Betrieb, die einen Umzug kritischer Infrastruktur umfassen und zudem das vorgegebene Budget eingehalten wurde.
Unter "kritischer Infrastruktur" versteht die Vergabestelle eine elektronische Datenverarbeitungsanlage (EDV), deren Betrieb nicht unterbrochen werden darf, d.h. ihre Verfügbarkeit 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr sichergestellt sein muss.
Es werden alle Referenzen bewertet. Jede Referenz wird nach den folgenden Kriterien anhand des vorgenannten Grades der Vergleichbarkeit bewertet:
9 - 10 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit aufweisen, werden 10 Punkten bewertet.
Referenzen, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit das Leistungsbild der Freianlagenplanung nicht enthalten, werden mit 9 Punkten bewertet.
7 - 8 Punkte: Referenzen über nur einen Bauabschnitt und über Generalplanungsleistungen inkl. der Leistungsbilder Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz in den Leistungsphasen 1-8 ohne den Umzug kritischer Infrastruktur, die im Übrigen die Kriterien der mit höchsten
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Grad vergleichbaren Referenzen erfüllen, werden mit 7 oder 8 Punkten bewertet. Die Spannbreite bemißt sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
5 - 6 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit mit Ausnahme dessen, dass es sich um einen Neubau handelt und kein Umzug kritischer Infrastruktur stattfand und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde, werden mit 6 Punkten bewertet.
Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit mit Ausnahme dessen, dass es sich um einen Neubau handelt, nicht alle ausgeschriebenen Leistungsbilder umfasst waren, kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde und kein Umzug kritischer Infrastruktur stattfand, werden mit 5 Punkten bewertet.
3 - 4 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur Objektplanungsleistungen in den Leistungsbildern, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz in den Leistungsphasen 1-8 für einen Bauabschnitt eines Neubaus ohne den Umzug einer kritischen Infrastruktur und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde. Im Übrigen werden die Kriterien für den höchsten Grad der Vergleichbarkeit erfüllt. Liegt nur ein Teil der vorgenannten Abweichungen von den mit dem höchsten Grad vergleichbaren Referenzen vor, erhält der Bewerber 4 Punkte.
1 - 2 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur Generalplanungsleistungen für zwei Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1-8 über einen Bauabschnitt eines Neubaus ohne den Umzug einer kritischen Infrastruktur und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde. Im Übrigen werden die Kriterien für den höchsten Grad der Vergleichbarkeit erfüllt. Liegt nur ein Teil der vorgenannten Abweichungen von den mit dem höchsten Grad vergleichbaren Referenzen vor, erhält der Bewerber 2 Punkte.
Jede Referenz wird entsprechend der Tabelle gewertet und die Punktzahlen addiert. Ein Bewerber kann somit maximal 60 Punkte erhalten. Die vier (4) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sofern Punktegleichstand zwischen Bewerbern besteht, entscheidet das Losverfahren.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren, erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen jeweils anhand jeder Referenz die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einem hohen Grad der Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung mit der ausgeschriebenen Leistung.
Im höchsten Grad vergleichbar sind abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) Jahre über Leistungen der Objektplanung und/oder der Tragwerksplanung und/oder der technischen Gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 1-8 über eine Erweiterung von Gebäuden (z.B. Büro- oder Verwaltungsgebäude) mit Empfangsbereich im laufenden Betrieb, die einen Umzug kritischer Infrastruktur umfassen.
Unter "kritischer Infrastruktur" versteht die Vergabestelle eine elektronische Datenverarbeitungsanlage (EDV), deren Betrieb nicht unterbrochen werden darf, d.h. ihre Verfügbarkeit 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr sichergestellt sein muss.
Es werden alle Referenzen bewertet. Jede Referenz wird nach den folgenden Kriterien anhand des vorgenannten Grades der Vergleichbarkeit bewertet:
9 - 10 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die mehr als ein Leistungsbild umfassen und alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit aufweisen, werden 10 Punkten bewertet.
Referenzen, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit enthalten, werden mit 9 Punkten bewertet.
7 - 8 Punkte: Referenzen ohne den Umzug kritischer Infrastruktur, die im Übrigen die Kriterien der mit höchsten Grad vergleichbaren Referenzen erfüllen, werden mit 7 oder 8 Punkten bewertet. Die Spannbreite bemisst sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
5 - 6 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit mit Ausnahme dessen, dass es sich um einen Neubau handelt und kein Umzug kritischer Infrastruktur stattfand. Die Spannbreite bemisst sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
1 - 4 Punkte: Liegt nur ein Teil der vorgenannten Abweichungen von den mit dem höchsten Grad vergleichbaren Referenzen vor, erhält der Bewerber 4 Punkte. Die Spannbreite bemisst sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
Jede Referenz wird entsprechend der Tabelle gewertet und die Punktzahlen addiert. Ein Bewerber kann somit maximal 60 Punkte erhalten. Die vier (4) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sofern Punktegleichstand zwischen zwei Bewerbern besteht, entscheidet das Losverfahren.
e) Liste (Eigenerklärung) über abgeschlossene Referenzprojekte der letzten fünf (5) Jahre mit vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Leistungen als Generalplaner über einen Neubau oder eine Erweiterung in den Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung und Brandschutzplanung über die Leistungsphasen 1 - 8:
- Projektinhalt mit Angaben zu Zeitdauer, Auftragsvolumen und Einhaltung des Budgets, Charakteristik, Projektziel,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Leistungszeitraum,
- Kurzbeschreibung der durchgeführten Leistungen, insbesondere mit Angaben der Leistungsbilder und Leistungsphasen.
e) Eigenerklärung über abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren über Leistungen der Objektplanung über einen Neubau oder eine Erweiterung eines Gebäudes (z.B. Büro- oder Verwaltungsgebäude) mit Empfangsbereich über die Leistungsphasen 1 - 8
und/oder über Leistungen der Tragwerksplanung über einen Neubau oder eine Erweiterung eines Gebäudes (z.B. Büro- oder Verwaltungsgebäude) mit Empfangsbereich über die Leistungsphasen 1 - 8
und/oder über Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung über einen Neubau oder eine Erweiterung eines Gebäudes (z.B. Büro- oder Verwaltungsgebäude) mit Empfangsbereich über die Leistungsphasen 1 - 8,
jeweils mit folgenden Angaben:
- Projektinhalt mit Angaben zu Zeitdauer und Auftragsvolumen, Charakteristik, Projektziel,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Leistungszeitraum,
- Kurzbeschreibung der durchgeführten Leistungen, insbesondere mit Angaben der Leistungsbilder und Leistungsphasen.