Vergabeverfahren Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzepts für die Bauabschnittsplanung Baustufe 2 der Universitätsmedizin Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21E85110BS2002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzepts für die Bauabschnittsplanung Baustufe 2 der Universitätsmedizin Göttingen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind (in den Vergabeunterlagen näher beschriebene) Leistungen für die Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzepts für die Baustufe 2 Eltern-Kind-Zentrum und Operatives Kinderzentrum (OPKiZ) mit Kopf-OP-Zentrum sowie ambulante OPs der Universitätsmedizin Göttingen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind (in den Vergabeunterlagen näher beschriebene) Leistungen für die Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzepts für die Baustufe 2 Eltern-Kind-Zentrum und Operatives Kinderzentrum (OPKiZ) mit Kopf-OP-Zentrum sowie ambulante OPs der Universitätsmedizin Göttingen.
In der Baustufe 2 werden die nachfolgend aufgeführten Kliniken und Funktionsbereiche realisiert:
- Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie (CALL-KIND)
- Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe (FRAU)
- Klinik für Kinder- und Jugendmedizin (KIND)
- Klinik für Pädiatrische Kardiologie und Intensivmedizin (KCARD)
- Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie (CUOP-KIND)
- Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP II)
- Operatives Kinderzentrum (OPKiZ) mit Kopf-OP-Zentrum sowie ambulanten OPs (OP-Zentrum II)
- Pädiatrische Notaufnahme (PÄD-NA)
Das Leistungsbild des verfahrensgegenständlichen Auftrags umfasst die betriebsorganisatorische Planung für die Erstellung der Bauabschnittsplanung der Baustufe 2 mit Zielsetzung der Abgabe sowie mit den Nutzern konsentierten Unterlage. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnittsplanung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Weiterhin besteht ggf. auch nach erfolgreicher Abgabe der Bauabschnittsplanung für die Baustufe 2 Bedarf für nicht vorhersehbare Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen etc.
Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauftragt werden.
Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:
Leistungspaket 1: Erstellung des Betriebsorganisations- und Raumkonzepts für die Bauabschnittsplanung der Baustufe 2
Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Liegen mehr als drei Teilnahmeanträge vor, die alle bekannt gemachten Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen und die nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind, wird der AG die drei besten Bewerber auswählen und zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Die Auswahl erfolgt anhand der Qualität der vier besten eingereichten Referenzen (siehe Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung). Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der in der Unterlage "TNW_Anlage01_Auswahlmatrix" dargestellten Vorgehensweise.
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu einer Überschreitung der geplanten Höchstzahl, so werden alle betroffenen Bewerber, d. h. die mit dem Drittbesten nach Punkten gleichauf liegenden Bewerber, zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Die Leistungen des Leistungspakets 2 - Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen - werden als Option ausgeschrieben.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistung werden im Einzelnen insbesondere im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Teilnahmefrist. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem entsprechenden Formblatt (TNW_FB_08_Handels_und_Berufsregister) beizufügen.
2. Erklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (TNW_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe).
3. Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen ausgeführt werden, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Hierüber ist von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben (TNW_FB_09_Erklärung_Berufsstand).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung vorzulegen. Diese muss mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. Euro je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 5 Mio. Euro je Schadensfall gedeckt sein (TNW_FB_10_Erklärung_Haftpflichtversicherung). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der AG wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern.
Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung über mindestens eine Referenz mit folgenden Mindestanforderungen vorlegen:
a) das Referenzprojekt befindet sich innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz;
b) das Referenzprojekt betraf eine Baumaßnahme mit Gesamtbaukosten nach DIN 276 i. H. v. insgesamt mindestens brutto 80 Mio. Euro;
c) die Leistungen für die Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzeptes betreffen die Neuerrichtung einer humanmedizinischen Klinik oder klinischen Einrichtung;
d) das Referenzprojekt betraf eine Baumaßnahme mit einer Gesamtnutzungsfläche (NUF 1-7) von mindestens 10.000 m²;
e) die Leistungserbringung der Betriebs- und Organisationsplanung ist nicht älter als 5 Jahre (Stichtag ist das Datum des Endes der Teilnahmefrist).
Es ist das Formblatt TNW_FB_11_Referenzen zu verwenden.
Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen:
a) Projektbezeichnung
b) Referenzinhaber
c) Auftraggeber mit Anschrift sowie Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber einschließlich Telefonnummer und E-Mailadresse
d) Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 GWB oder privater Auftraggeber)
e) Projektort
f) Details zum Referenzgegenstand
aa) Betrifft die Referenz die Neuerrichtung einer humanmedizinischen Klinik oder einer klinischen Einrichtung?
bb) Allgemeine Beschreibung des Referenzprojekts (mit Angaben der geplanten Funktionsbereiche)
cc) Höhe der Gesamtbaukosten nach DIN 276 brutto
dd) Nutzfläche (NUF 1-7) in m2
ee) Darstellung der erbrachten Leistungen
ff) Leistungszeitraum
Der Bewerber und von ihnen eingesetzte Nachunternehmer müssen gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und den nach dem AEntG anwendbaren Branchentarifverträgen zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind - neben den unter Ziff. III.1) bis III.1.3) genannten Nachweisen - folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Checkliste: Mit dem Teilnahmeantrag ist von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften einmalig die ausgefüllte Checkliste der durch die Bewerber vorzulegenden Vergabeunterlagen vorzulegen (TNW_FB_02_Checkliste).
2. Teilnahmeerklärung: Vom Bewerber oder Bewerbergemeinschaften ist einmalig die ausgefüllte Teilnahmeerklärung vorzulegen (TNW_FB_03_Teilnahmeerklärung).
3. Datenblatt: Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmen des Bewerbers bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen (TNW_FB_04_Unternehmensdatenblatt).
4. Erklärung bei Bewerbergemeinschaften: Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärungen jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einreichen (TNW_FB_06_Erklärung_Bewerbergemeinschaft).
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
5: Erklärungen bei Eignungsleihe: sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (TNW_FB_07_Verpflichtungserklärug_Eignungsleihe). Der AG behält sich vor, während des Vergabeverfahrens ein unterschriebenes Original dieses Dokuments anzufordern.
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird der AG prüfen, ob das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Kriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe, insbesondere zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Hierfür muss der Bewerber durch das Unternehmen das entsprechende Formblatt (TNW_FB_05_Erklärung_Ausschlussgründe) ausfüllen lassen und mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Sofern ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB bei dem vom Bewerber benannten Unternehmen vorliegt oder das Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium, für das es benannt wurde, nicht erfüllt, wird der AG dem Bewerber gemäß § 47 Abs. 2 Satz 3 VgV vorschreiben, das Unternehmen zu ersetzen. Sofern ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, wird der AG nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob der Bewerber das Unternehmen ersetzen muss. Für die Aufforderung zur Ersetzung eines benannten Unternehmens wird der AG den Bewerbern eine Frist setzen.
Im Übrigen ist der Austausch eines einmal benannten anderen Unternehmens zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich unzulässig.
Nachunternehmer, die der Bewerber für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nehmen will, müssen in diesem Verfahrensstadium noch nicht benannt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YP3RA7U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.