IBB CONTAINERKRAN 2022/Schienengebundener Portalkran mit Ausleger und 40 Tonnen Traglast Referenznummer der Bekanntmachung: IBB/D/2021/RMG
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibb-terminal-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
IBB CONTAINERKRAN 2022/Schienengebundener Portalkran mit Ausleger und 40 Tonnen Traglast
Schienengebundener Portalkran mit Ausleger und 40 Tonnen Traglast zum Umschlag von Containern
Stade-Brunshausen
Schienengebundener Portalkran mit Ausleger und 40 Tonnen Traglast
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung zur Eignung
• Eintrag in das Handelsregister (oder vergleichbar)
• Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
• Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 4.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden und mindestens 1.000.000,00 € für Vermögensschäden (schriftliche Zusage zu einem entsprechenden Abschluss / Aufstockung bei Auftragserteilung ist ausreichend)
• Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten (Prüfung auf Angemessenheit zur Leistungserbringung)
• Angabe über den jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz der drei letzten Geschäftsjahre (Prüfung auf Angemessenheit zur Leistungserbringung)
• Nichtvorliegen einer Insolvenz oder eines offenen Liquidationsverfahrens
• Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Bundesrepublik Deutschland (Nachweis per Eigenerklärung)
• Eine Referenzliste in tabellarischer Form mit neuen RMG-Kranauslieferungen in den letzten zehn (10) Jahren, mit den folgenden Merkmalen als Mindestanforderungen:
o Schienengebundener Portalkran (RMG)
o Neukrananlage
o Kranstandort in der EU
o Hubkapazität unter dem Spreader min. 40 t
o Kranspurweite min. 25.000 mm
o Ausleger min. 5.000 mm
• Wartungspartner in max. 80 km Umkreis von Stade
• Eigenerklärung zu ausreichenden Deutschkenntnissen des Personals in den Bereichen Vertrieb, Projektmanagement, Konstruktion und Entwicklung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentation, Wartung und Service
• Angaben zu Nach- und Subunternehmern, falls die Untervergabe von Leistungen beabsichtigt ist (Prüfung auf Angemessenheit zur Leistungserbringung)
Mindestens drei (3) neue RMG-Kranauslieferungen in den letzten zehn (10) Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Das Verfahren kann ohne Auftragsvergabe und ohne Angabe von Gründen darüberhinaus jederzeit beendet werden, insbesondere wenn keine Angebote eingegangen sind, oder alle eingegangenen Angebote abgelehnt werden mußten (siehe Vergabeunterlagen)
Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Spätester Termin zur Einreichung von Fragen: 21.01.2022, 12:00 Uhr; Antwortveröffentlichungen: nach Erfordernis auf der website der Vergabeunterlagen (s. Punkt I.3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
Postleitzahl: 21680
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.