Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und in der Gemeinde Bienenbüttel Referenznummer der Bekanntmachung: 1/11-4-2021-043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bevensen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bevensen-ebstorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und in der Gemeinde Bienenbüttel
Der Auftragnehmer führt ab 01.01.2022 die Reinigung der in den anliegenden Straßenverzeichnissen aufgeführten Straßen im Gebiet der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf und der Gemeinde Bienenbüttel durch. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. 2023, optional bis zum 31.12.2024.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Reinigung der Straßen umfasst die besenreine Reinigung der kompletten Fahrbahnen, Parkspuren und Gossen sowie das Umfahren von Verkehrsinseln und Rondellen (beidseitige Kehrung mit Aufnahme rechts und links), jedoch nicht die Beseitigung von Eis und Schnee. Dabei sind Sand, Abfall und im Rinnsteinbereich bzw. in Fugen wachsendes Grün (u. a. durch den Einsatz eines Wildkrautbesens schon zu Beginn der Vegetationszeit) vollständig zu entfernen, auch wenn unter Umständen ein wiederholter Reinigungsvorgang erforderlich wird.Ein eventueller Mehraufwand wegen Verschmutzung der Rinnsteine durch die Anlieger wird nicht gesondert vergütet. Bei Bedarf sind die Flächen, die maschinell nicht ausreichend gereinigt werden können, unverzüglich durch Einsatz von Arbeitskräften manuell zu reinigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
Zur Wahrung der Kalkulations- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers soll ein Auftragswert nicht veröffentlicht werden (§ 39 (6) Nr. 3 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.