Betriebsführungsvertrag der Straßenbeleuchtung - Gemeinde Harmstorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021.0143
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführungsvertrag der Straßenbeleuchtung - Gemeinde Harmstorf
Ziel des Straßenbeleuchtungsvertrages ist es in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben, die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten, den Energieverbrauch effizienter und niedriger zu gestalten sowie Kosten des Betriebs der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu ändern, zu erneuern und zu betreiben.
Darüber hinaus soll im Rahmen eines integrierten Erneuerungskonzeptes der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Harmstorf die Beleuchtungslücken geschlossen und eine sinnvolle Einbindung neuer Technologien erfolgen. In diesem Zusammenhang erfolgt ein begleitender Know-how-Austausch zwischen dem Betreiber und Auftraggeber und eine umfassende Dokumentation.
Gemeinde Harmstorf Schulstraße 1 21228 Harmstorf
Der Betreiber erfüllt für die Gemeinde die Aufgaben im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung im gesamtem Vertragsgebiet gemäß den Regelungen des Vertrages.
Die Leistungspflichten bestehen u.a. aus dem Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau, Erneuerung und Erweiterung der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Straßenbeleuchtungsanlagen. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Straßenbeleuchtungsanlagen sind zu erreichten und vorzuhalten.
Die aufgeführten Leistungen werden unter Berücksichtigung der jeweils gültigen technischen Richtlinien, Normen, Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DIN31051, DIN EN40, DIN 18800, DGUV Vorschrift 3 und 4, VDE 0100, VDE 0210, VDE 0710, RAS-Q, UW, Straßenverkehrsordnung) erbracht, soweit nicht anders vorgegeben.
Der Leistungszeitraum umfasst 20 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDJB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
VI.4.4)