GY Lutherschule Neubau G9 - Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0032-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
GY Lutherschule Neubau G9 - Sanitärinstallation
Die Stadt Hannover beabsichtigt die Lutherschule in Hannover zu erweitern. Dafür wird ein Neubau auf dem Gelände
der Schule erstellt. Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, 4 Obergeschossen und einer
Dachzentrale. Neben den allgemeinen Unterrichtsräumen und den notwendigen Nebenräumen werden die
Fachunterrichtsbereiche Chemie, Biologie und Kunst aufgebaut und eine Lehrküche vorgesehen.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Sanitärinstallation inkl. Wartungsvertrag für die Dauer der Verjährungsfrist zur Mängelbeseitigung.
Hannover
Schmutzwasser:
Das Abwassernetz wird gemäß DIN 1986-100 mit Entlüftungen über Dach geplant. Im Untergeschoss sind einige Sanitärobjekte geplant. Die Entwässerung der Objekte soll über ein Grundleitungsnetz aus PE-HD Rohr geschehen (rund 40m).
Das Grundleitungsnetz ist in den Bodenaufbau und in die Bodenplatte zu verlegen. Zur Entwässerung der Grundleitung ist eine Hebeanlage zu errichten. Die allgemeine Abwasserinstallation im Gebäude wird aus SML Rohr (rund 390 m) hergestellt. In den Vorwänden, werden die Abwasserinstallationen aus schallgedämmten Kunststoffrohren mit Muffenverbindung (rund 90 m) ausgeführt. Die Abwasserleitungen sind bis auf einigen Ausnahmen nicht zu dämmen. Die Ausnahmen bestehen bei Aufputz liegende Abwasserleitungen in Klassenräumen. Dort ist aus schalltechnischen Gründen eine Mineralfaserdämmung vorzusehen. Die Dämmung ist aus halogenfreiem Material auszuführen. Aus optischen Gründen ist die Abwasserleitung in diesen Bereichen mit einem Blechmantel zu verkleiden. Abwasserleitungen die durch Wände mit Brandschutzanforderung oder Geschossübergänge durchgeführt werden, müssen brandschutztechnisch geschottet werden.
Regenwasser:
Das Regenwassersystem wird als Freispiegelentwässerung ausgeführt. Berechnet ist das System für ein extensiv begrüntes Dach über der Technikzentrale und über dem 4. OG. Für das Regenwasser ist eine innenliegende Fallleitung geplant. Diese Leitungen im Gebäude sind gegen Schwitzwasser zu dämmen. Die Dämmung ist aus halogenfreiem Material auszuführen. Die Geschossdurchgänge sind entsprechend mit zugelassenen Brandschottungen zu versehen. Es sind rund 115 m zu verlegen.
Wasseranlagen:
Die Warmwasserbereitung wird im Neubau dezentral mit Durchlauferhitzern ausgeführt. Die Rohrleitungen sind aus Kupferrohr zu errichten. Als Dämmung ist eine Weichschaumschale als Schwitzwasserdämmung vorgesehen. Die Dämmung ist halogenfrei auszuführen. Die Spülen im Biologie und Chemiebereich erhalten einen Rohrtrenner über den auch die Augendusche versorgt wird.
Aufgrund der Länge der durchgeschliffenen Leitung (rund 675 m) ist eine Druckerhöhungsanlage notwendig, die im Putzmittelraum/Trinkwasserraum errichtet wird. Die Hauseinführung Trinkwasser befindet sich ebenfalls in diesem Raum.
Objekte
Die Objekte werden als solide Markenware in weiß geplant. Die Objekte werden mit Installationsblöcken installiert. Folgende Ausstattung wird vorgesehen:
-21 Stück Waschtischanlage: Installationsblock, Waschtisch, selbstschließende Kaltwasserarmatur, Siphon, Eckventil, Spiegel, Seifenspender, Papierhandtuchspender, Papierkorb, Haken
-24 Stück WC-Anlage: Installationsblock, Tiefspülbecken, WC-Sitz, WC-Bürste, Papierrollenhalter, Ersatzpapierrollenhalter, Haken
-8 Stück Urinalanlage: Installationsblock, Urinal aus Porzellan, elektronische Spülung
-1 Stück Ausgussanlage: Installationsblock, Ausgussbecken aus emaillierten Stahlblech Wand-Kaltwasserarmatur
-1 Stück Duschanlage: Ebene Duschwanne (rollstuhlgeeignet) mit entsprechendem Ablauf und Aufputz-Thermostatbatterie mit Brausestange und Handbrause.
Im Untergeschoss wird ein Pflegeraum mit WC, Waschtisch und Dusche ausgestattet. Das WC und der Waschtisch erhalten eine elektrische Höhenverstellung. In den Geschossen 1 und 3 sind die WC-Bereiche für Behinderte so eng, dass hier seitenverstellbare WC-Anlagen vorgesehen sind.
Gasanlagen
Das Gebäude selbst verfügt über keinen Gasanschluss. Die Gasversorgung für den Chemieraum und den zugehörigen Vorbereitungsraum erfolgt über Flüssiggas in einem Sicherheitsschrank in der Chemievorbereitung. Die Rohrleitung werden aus Kupferrohr hergestellt (rund 105 m). Die Rohrleitung wird ungedämmt ausgeführt und ist nach Möglichkeit sichtbar auf die Wand im Deckenbereich zu verlegen. Die Anlage ist entsprechend der Vorgaben der TRF zu installieren.
Löschwasser
Für das Gebäude ist in einem der beiden Treppenhäuser eine trockene Steigleitung gefordert. Diese wird aus gepressten verzinkten Stahlrohren (rund 45 m) hergestellt. Es gibt eine Feuerwehreinspeisung und 7 Entnahmekästen.
Wartungsvertrag
Inkl. Wartungsvertrag 410 Sanitärtechnische Anlagen für die Dauer der Verjährungsfrist zur Mängelbeseitigung.
Die Ausführung soll 12 Kalendertage nach Aufforderung durch den Auftraggeber, voraussichtlich in der 14. KW 2022, erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in den genannten Registern besteht (Formblatt 124)
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgeblichen gleichwertigen Dokumente vorzulegen.
Die Nachweise können auch durch vom ö.AG direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Eigenerklärung, über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
* Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
* Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (nicht älter als ein Jahr)
* Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen (nicht älter als ein Jahr)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als ein Jahr)
* rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgeblichen gleichwertigen Dokumente vorzulegen.
Die Nachweise können auch durch vom ö.AG direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Formblatt 124)
2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(Formblatt 124)
3. Angabe, welche Teile des Auftrags ggfs. als Unteraufträge vergeben werden (Formblatt 236)
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1:
Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, die die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistung bestätigen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Zu 2:
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal sowie Angaben über technische Fachkräfte des Unternehmens
Zu 3:
Nachweis, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten anderer Unternehmen bei Unteraufträgen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Formblatt 236)
4:
Erklärung über Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, die dem Unternehmen zur Verfügung steht
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Hinsichtlich der Referenzen behalten wir uns vor weitere anzufordern, sofern die im Rahmen der Präqualifikation hinterlegten nach Art und Umfang nicht ausreichend sein sollten. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A 4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf der Internetseite https://www.vergabe.niedersachsen.de für Sie bereit.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten. Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Bieterfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt 124)
1.1 Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
1.2 Ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan ist anzugeben
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124)
2.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
2.2 Erklärung, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind
2.3 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt
2.4 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Formblatt 124)
3.1 Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde
3.2 Bestätigung der Mitgliedschaft zur Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD4P7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen der §§ 160 GWB:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hannover.de