Lieferung von zwei Abrollbehältern Feuerwehr Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 37_94 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Abrollbehältern Feuerwehr
Lieferung von zwei Abrollbehältern: Abrollbehälter - Gefahrgut und Abrollbehälter- Atemschutz/Strahlenschutz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung dient der Beschaffung zweier Abrollbehälter. Der Abrollbehälter Gefahrgut, beladen in Anlehnung an die DIN 14555-12 „Gerätewagen Gefahrgut“, dient der Bereitstellung von Einsatzmitteln bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern. Der Abrollbehälter Atemschutz / Strahlenschutz dient der Bereitstellung von zusätzlicher Atemschutztechnik bei größeren Einsätzen und von Einsatzmitteln für den Strahlenschutzeinsatz. Bei Gefahrstoff- und Strahlenschutzeinsätzen kommen beide Abrollbehälter gemeinsam zum Einsatz, weshalb die Beladung beider Abrollbehälter aufeinander abgestimmt sein muss. Bestandteil der Ausschreibung sind zum jeweiligen Behälter passende Rollwagen als Teil der Ausstattung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wilnsdorf
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.