Lieferung von Rollkragenpullover Referenznummer der Bekanntmachung: 02.203-195/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 227-596840)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hann. Münden
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 34346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Rollkragenpullover
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe besteht folgender Bedarf:
7.000 Rollkragenpuller, Polizei schwarz, 1.700 Rollkragenpullover, Justiz und 1.200 Rollkragenpullover, neutral gem. TL-B 72, Ausgabe 09/2021
Vertragszeitraum: bis 30.04.2023, Option 3-mal 12 Monate.
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialveträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen, einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewie-sen. Des Weiteren wird auf einige Grundsatzregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere § 97 Abs. 1 bis 6 GWB, verwiesen.
Das Angebot ist zwingend über die Vergabeplattform einzureichen.
*NTVergG = Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) in der Fassung vom 09.01.2019.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen