Open-House-Verfahren zur Gestattung der Errichtung und des Betriebs einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-row.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.lk-row.de/verwaltung-politik/kreisverwaltung/vergabewesen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Open-House-Verfahren zur Gestattung der Errichtung und des Betriebs einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Landkreis Rotenburg (Wümme)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79711000 Überwachung von Alarmanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) plant die Vergabe der Gestattung zur Aufschaltung der Brandmeldeanlagen in Form von Gestattungsverträgen nach einem Open-House-Verfahren. Es handelt sich hierbei nach Ansicht des Gestattungsgebers nicht um ein Vergabeverfahren, die EU-Bekanntmachung dient lediglich zur Transparenz.

Es handelt sich hier nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Verfahren. Das Formular für das Offene Verfahren wird lediglich verwandt, da kein Formular für ein Open-House-Verfahren existiert. Verträge, die im Open-House-Verfahren geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31625100 Brandmeldesysteme
31625200 Brandmeldeanlagen
45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) plant die Vergabe der Gestattung zur Aufschaltung der Brandmelde-anlagen in Form von Gestattungsverträgen nach einem Open-House-Verfahren.

Die Einsatzleitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr des Landkreises Rotenburg (Wümme) mit Sitz in Zeven (ELZ), die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle des Landkreises Harburg mit Sitz in Winsen (Luhe) und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Heidekreis mit Sitz in Soltau sind technisch vernetzt und betreiben einen gemeinsamen Leitstellenverbund. Dadurch können die Alarmempfangseinrichtungen (AE) der ELZ des Landkreises Rotenburg (Wümme) in einer der vorgenannten drei Standorte mit genutzt werden. Wird der Leitstellenverbund aufgelöst hat der Gestattungsnehmer (GN) die Pflicht, umgehend die Alarmempfangseinrichtung, sofern sie nicht am Standort der ELZ betrieben wird, auf seine Kosten in der ELZ des Landkreises Rotenburg (Wümme) zu installieren. Beabsichtigt ein GN die Alarmempfangseinrichtung an einer anderen Einsatzleitstelle als der des Landkreises Rotenburg (Wümme) zur Einspeisung der Brandmeldealarme zu nutzen und der entsprechende Betreiber der Einsatzleitstelle widerspricht diesem, ist der GN verpflichtet, eine AE auf seine Kosten in der ELZ zu installieren.

Zweck des vorliegenden Open-House-Verfahrens ist die Vergabe der Gestattungsverträge (GV) an geeignete GN durch den Gestattungsgeber (GG) Landkreis Rotenburg (Wümme). Hierbei triffte der GG keine Auswahl, sondern alle geeigneten GN erhalten die Möglichkeit zum Abschluss eines GV.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Gestattungsvertrag kann in beiderseitigem Einvernehmen auf Wunsch des GN einmal um jeweils weitere 60 Monate verlängert werden. Details sind den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zulassungsbedingung ist ein Nachweis von mindestens drei Erfahrungen des Betriebs von Brand-meldeübertragungsanlagen (Referenzprojekte) aus den letzten drei Jahren. Der Nachweis soll folgende Punkte beinhalten:

• den GG mit Ansprechpartner,

• das Übertragungsnetz,

• eine redundante Clearingstelle (Alarmempfangsstelle im Hause des GNs),

• die Alarmempfangsstelle im Hause der ELZ mit Schnittstelle zum Einsatzleitrechner.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bei Interessenbekundung muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, die Folgendes abdeckt, vorgelegt werden.

Der GN haftet für einen von ihm zu vertretenden Personen-, Sach- und/oder Folgeschaden. Im Falle eines Vertragsschlusses hat der GN deshalb eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Im Rahmen des Gestattungsvergabeverfahrens wird als Nachweis die Beibringung einer geeigneten Bescheinigung einer Versicherung erwartet, aus welcher hervorgeht, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft den GN im Falle des Vertragsschlusses, wie unten aufgeführt, haftpflichtversichert.

Die Versicherungsbestätigung ist exklusiv für das Risiko, welches sich alleinig auf die Erbringung der Leistung als GN, ZE-NC oder ZE-ÜE für die Brandmeldegestattung für den Landkreis Rotenburg (Wümme) bezieht, sowie auf die Firmierung des Leistungsnehmers auszustellen. Der GN hat dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Versicherung für die gesamte Vertragslaufzeit besteht.

Die Versicherung hat jedes von dem GN zu vertretende Schadensereignis mit folgenden Summen je Schadensereignis mindestens abzudecken:

Art des Schadens/Deckungssumme: Personen- Sach- und Folgeschäden/[Betrag gelöscht] Euro je Schadenfall

Die Haftpflichtversicherungsleistung kann auf [Betrag gelöscht] Euro je Versicherungsjahr (2-fach maximiert) begrenzt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zulassungsbedingung ist die Einhaltung der folgenden technischen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.

• DIN EN 50518 Alarmempfangsanlage

• DIN EN 54-2 BMA-Übertragungseinrichtungen

• DIN EN 50136 Alarmübertragungsanlagen

• DIN EN 50136 Verbindungsarten

• VdS 2463 Übertragungsgeräte für Gefahrenmeldungen

• VdS 2465 Übertragungsprotokoll für Gefahrenmeldungen

• VdS 2466 Alarmempfangseinrichtungen für Gefahrenmeldungen

• VdS 2532 Verzeichnis über anerkannte Übertragungswege

• VdS 2471 Übertragungswege in AÜA

• VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall

• VDE 0100 ff Vorschriften zur Installation von Niederspannungsanlagen

Zertifikate für die Clearingstellen entsprechend DIN EN 50518 zum Betrieb der Alarmübertragungsanlage und über die Verwendung von normenkonformen Komponenten für die Übertragungs-einrichtung, Übertragungswege und Alarmempfangsstelle sind beizufügen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/01/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/02/2022
Ortszeit: 00:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Frist für Interessenbekundung ist mit 31.01.2022 angegeben, aber auch Interessenten, die zu einem späteren Zeitpunkt ihr Interesse bekunden, erhalten den Gestattungsvertrag, wenn sie die geforderten Eignungskriterien erfüllen. Interessenbekundungen werden umgehend nach Erhalt geöffnet und geprüft.

Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Der Gestattungsgeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensunterlagen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensunterlagen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die oben genannte zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren ist nach Auffassung des Gestattungsgebers nicht zuständig, da es sich um einen Open-House-Vertrag und nicht um einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession handelt, für die das Nachprüfungsverfahren nach Teil 4 des GWB eröffnet ist. Das

Nachprüfungsverfahren ist einzig für die Frage eröffnet, ob es sich wider der Auffassung des Gestattungsgebers doch um einen öffentlichen Auftrag bzw. eine Konzession handelt.

Im Übrigen gilt:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2021

Wähle einen Ort aus Niedersachsen

Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Belm
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Butjadingen
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dörpen
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hannover
Hannoversch Münden
Hanstedt
Haren
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Söhlde
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Visbek
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven