Stadt Delmenhorst: Erweiterung Grundschule Bungerhof - Hauptplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2126
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27749
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.delmenhorst.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Delmenhorst: Erweiterung Grundschule Bungerhof - Hauptplanungsleistungen
Für die Erweiterung und den Ausbau zum Ganztag der Grundschule Bungerhof ist ein Erweiterungsneubau erforderlich.
Dazu sind die folgenden Leistungen als Hauptplanungsleistungen zu erbringen:
Objektplanung gem. § 34 HOAI (LP 1-9), Freianlagen gem. § 39 HOAI (LP 1-9), TWP gem. § 51 HOAI (LP 1-6), TGA gem. § 55 HOAI (LP 1-9, AG 1-8)
Planungsphase: Stadt Delmenhorst, Rathausplatz 1, 27749 Delmenhorst, Ausführungsphase: Grundschule Bungerhof, Stedinger Straße 279, 27753 Delmenhorst
Maßnahmenbeschreibung Hauptplanungsleistungen Erweiterung GS Bungerhof:
Für die Erweiterung und den Ausbau zum Ganztag der Grundschule Bungerhof-Hasbergen, Standort Bungerhof, ist ein Erweiterungsneubau erforderlich.
Der Standort GS Bungerhof besteht aus einem Altbau aus dem Jahr 1907 und zwei Erweiterungsbauten aus den Jahren 1954 und 1967.
Im hinteren Teil des Grundstücks befindet sich dazu noch eine Sporthalle, die zurzeit saniert wird. Der Altbau an der Straße ist abgängig und eine Sanierung wäre nicht wirtschaftlich. Die Abbrucharbeiten werden nach Fertigstellung der Erweiterungsmaßnahmen durch die Stadt geplant und durchgeführt.
Die Grundschule verfügt über 9 Klassenräume von denen sich ein Klassenraum im Altbau befindet und soll von einer 2-zügigen zu einer 4-zügigen Schule erweitert werden. Der Erweiterungsneubau soll als Solitär im östlichen Grundstücksbereich angeordnet werden. Der "Bolzplatz", der sich im Bereich der Planungsfläche befindet soll in verkleinerter Form indie Fläche integriert werden.
Die Grundschulentwicklungsplanung beinhaltet neben den Prognosen der Schülerzahlen der kommenden Schuljahre ein Musterraumprogramm für Ganztagsschulen. Dieses Raumprogramm ist Grundlage für die ersten Planungsschritte. Das bauliche Konzept der Schule ist auf den Ausbau zum Ganztag anzupassen.
Der Erweiterungsneubau umfasst eine Brutto-Grundrissfläche von ca. 1.950 m². Die Grobkostenschätzung beläuft sich auf ca. 5,9 Mio. Euro brutto.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-4
Stufe 2: LPH 5-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen der Verhandlungsstufe wird eine honorierte Mehrfachbeauftragung zu einer skizzenhaften Konzeptstudie erfolgen. In der Bearbeitungsphase/Angebotsphase zur Verhandlungsstufe besteht die Möglichkeit die Bestandsobjekte in der Angebotsphase zu besichtigen. Ein Termin kann mit Frau Vennebörger, (E-Mail: [gelöscht], Tel.: 04221-99-1161) abgestimmt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VRNLJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.