Interpolation und Tiefenbearbeitung von 3D-seismischen Daten zur Strukturerkundung im Gebiet der Schachtanlage Asse II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interpolation und Tiefenbearbeitung von 3D-seismischen Daten zur Strukturerkundung im Gebiet der Schachtanlage Asse II
Die Ausschreibung betrifft die Bearbeitung der 3D-seismischen Daten der seismischen Messungen im Gebiet der Schachtanlage Asse II nach dem dem aktuellen Stand der Technik. Der AN soll folgende Leistungen erbringen:
- Interpolation/Regularisierung der Daten unter Erhalt der azimutalen Informationen.
- Erstellung eines TTI-anisotropen Tiefengeschwindigkeitsfeldes inklusive Kalibrierung des Geschwindigkeitsfeldes zur lagerichtigen Abbildung der Strukturen an über- und untertägigen Bohrungen.
- TTI-anisotrope Pre-Stack Kirchhoff Tiefenmigration.
Datenbearbeitung beim Auftragnehmer / Gebiet der Datenerhebung: Remlingen
Die 3D-seismischen Daten der seismischen Messungen im Gebiet der Schachtanlage Asse II sind nach dem aktuellen Stand der Technik in Tiefe zu bearbeiten. Für die Bearbeitung (Prozessing) stehen CMP-sortierte Seismikdaten (CMP-Gather) im SEG-Y Format zur Verfügung, in die bereits die Ergebnisse von separaten Nahlinienmessungen und von Aufzeitmessungen der sprengseismischen Anregungen einbezogen wurden. Die Daten wurden bereits im Zeitbereich bearbeitet und liegen nach Prozessen zum Entrauschen sowie mit angebrachter Grund- und Reststatik vor. Auf die Daten wurden keine Interpolation oder Regularisierung angewendet, die Spurköpfe umfassen alle relevanten Informationen der Akquisition sowie alle Statikinformationen. Die zu bearbeitende 3D-Messfläche beträgt ca. 36,5 km². Die Daten werden im SEG-Y Format als minimalphasige Daten ausgegeben, zusammen mit einem Zero-Phasing-Operator im SEG-Y Format. Das Prozessing soll für einen Tiefenbereich zwischen etwa 200 m bis ca. 2.000 m (Zechsteinbasis) optimiert werden, wobei ein besonderer Fokus auf die hochaufgelöste, lagerichtige Abbildung der Grenzfläche Salz/Deckgebirge im Zentralbereich der steil stehenden Südflanke der Asse-Salzstruktur zu legen ist. Ein TTI (engl.: tilted transverse isotropy) - Startmodell für die Tiefengeschwindigkeits-modellierung wird dem Auftragnehmer (AN) bereitgestellt.
Der AN soll folgende Leistungen im Rahmen dieser Ausschreibung erbringen:
- Interpolation/Regularisierung der Daten unter Erhalt der azimutalen Informationen.
- Erstellung eines TTI-anisotropen Tiefengeschwindigkeitsfeldes inklusive Kalibrierung des Geschwindigkeitsfeldes zur lagerichtigen Abbildung der Strukturen an über- und untertägigen Bohrungen.
- TTI-anisotrope Pre-Stack Kirchhoff Tiefenmigration.
- Optional: 3D-TTI Pre-Stack Tiefenmigration, die “Multi-Pathing/ Multi-Arrival“ unterstützt (z.B. GRT, eGWM, Reverse-Time Migration oder Earth Study 360 Migration) mit einem Frequenzgehalt von mindestens 80 Hz.
Sollten sich im Rahmen der Leistungserbringung nicht vorhersehbare Umstände ergeben, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann mit Genehmigung des AG eine Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgen.
Optional: 3D-TTI Pre-Stack Tiefenmigration, die “Multi-Pathing/ Multi-Arrival“ unterstützt (z.B. GRT, eGWM, Reverse-Time Migration oder Earth Study 360 Migration) mit einem Frequenzgehalt von mindestens 80 H
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Fachliche Qualifikation des Unternehmens a. Mindestens eine Referenz des Unternehmens zu in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Vorhaben mit Kontaktdaten zu den Referenzgebern mit zugehörigem Referenzschreiben und Angaben zum Auftragsumfang sowie der angewendeten Prozessingverfahren. Zum Nachweis der Randbedingungen können auch mehrere Referenzen angegeben werden.
Die Referenz(en) muss folgende Randbedingungen aufweisen:
o Bearbeitung von 3D-landseismischen Messflächen von mind. 30 km² Größe.
o Bearbeitung von 3D-landseismischen Messflächen zur Erkundung von steilstehenden Flanken und Salzstrukturen, insbesondere Pre-Stack-Tiefenmigration.
b. Mindestens drei Referenzen des Unternehmens zu in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Vorhaben mit Kontaktdaten zu den Referenzgebern. Zum Nachweis der Randbedingungen können auch mehrere Referenzen angegeben werden.
Es liegen Referenzen vor, mit folgenden Randbedingungen:
o Bearbeitung von 3D-landseismischen Messflächen mit mindestens 5000 Anregungspunkten und einer aktiven Auslage von mindestens 5000 Empfangspunkten.
o Bearbeitung von 3D-landseismischen Messflächen von mind. 30 km² Größe mit Kirchhoff Pre-Stack Tiefenmigration.
2. Technische Qualifikation des Unternehmens a. Nachweis der Verwendung eines geeigneten 3D-seismischen Datenbearbeitungssystems und Module oder separate Programme für die Bearbeitung im Zeit- und Tiefenbereich (inkl. TTI-Kirchhoff Pre-Stack Tiefenmigration und Interpolation / Regularisierung) b. Nachweis der Verwendung eines geeigneten 3D-seismischen Datenbearbeitungssystems und Module oder separate Programme für die optionalen Migrationsvarianten.
3. Sonstige Anforderungen a. Nachweis des QM-Systems entsprechend EN ISO 9001 oder äquivalent
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.