Ausschreibung Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 35.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen des Landkreises Lüneburg
Unterhalt- und Grundreinigung im Berufsschulzentrum Lüneburg (BBS I, II, III, Sporthalle, 2-Feldsporthalle mit AU,Mietobjekt)
Berufsschulzentrum Lüneburg Spillbrunnenweg 1 21337 Lüneburg
Unterhalts- und Grundreinigung den Gebäuden
BBS I Lüneburg: 8.663 m²
BBS II Lüneburg: 10.557 m²
BBS III Lüneburg: 8.474 m²
Sporthalle des Berufsschulzentrums: 1.808 m²
2-Feldhalle mit AU: 1.921 m²
Schulgebäude BBS III und IWK: 1.157 m²
Gesamt ca. 33.115 m²
Der Vertrag verlängert sich 1 x um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
In den Schulgebäuden endet die Vertragslaufzeit jeweils mit dem letzten Schultag vor den Sommerferien.
Unterhalts- und Grundreinigung an der Oberschule Adendorf und im Schulzentrum Scharnebeck mit Sporthalle
Schule am Katzenberg Scharnebecker Weg 10 21365 Adendorf, Schulzentrum Scharnebeck, Oberschule am Schiffshebewerk, Bernhard-Riemann-Gymnasium Duvenbornsweg 5a / 5b 21379 Scharnebeck
Unterhalts- und Grundreinigung den Gebäuden
Schulzentrum Adendorf: 5.167 m²
Schulzentrum Scharnebeck: 5.979 m²
Schulzentrum Scharnebeck (Turnhalle): 723 m²
Gymnasium Scharnebeck: 11.202 m²
Gymnasium Scharnebeck (Sporthalle): 2.484 m²
Gesamt ca. 25.555 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter
- seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
- der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen:
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung der Gebäude erforderlich, um sich von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden einen Eindruck zu ermöglichen und dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bei Nichtteilnahme an der Objektbesichtigung ist dem Angebot die ausgefüllte Verzichtserklärung (siehe Vergabeunterlagen) beizulegen.
Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben und keine Verzichtserklärung für die Gebäude, für die kein Besichtigungsnachweis vorliegt, eingereicht haben, können nicht berücksichtigt werden.
Mögliche Besichtigungstermine und die Ansprechpartner für die Anmeldung zur Besichtigung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieterfragen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich in Schriftform darauf hinzuweisen.
Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 10.01.2022 / 14:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht wer-den.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt.
Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDFD42G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html