3621EMF106 - Wie lassen sich Des- und Fehlinformation zu EMF-Themen in sozialen Medien am effektivsten identifizieren und entkräften? Referenznummer der Bekanntmachung: ZD2.1/AG-R-08319/3621EMF106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
3621EMF106 - Wie lassen sich Des- und Fehlinformation zu EMF-Themen in sozialen Medien am effektivsten identifizieren und entkräften?
Wie lassen sich Des- und Fehlinformation zu EMF-Themen in sozialen Medien am effektivsten identifizieren und entkräften?
Salzgitter - DE912
Neuherberg - DE21H
Berlin - DE300
Bonn - DEA22
Freiburg - DE130
Rensburg - DEF0B
Der aktuelle Ausbau der Strom- und Mobilfunknetze führt in Teilen der Bevölkerung zu Ängsten hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen von elektrischen, magneti-schen und elektromagnetischen Feldern (EMF). Solche Sorgen können durch Des- und Fehlinformationen, die sich in sozialen Medien durch das Liken, Teilen und Kommentieren verbreiten, ausgelöst oder verstärkt werden. Die Risikokommunikati-on des BfS stellt dieser Umstand vor große Herausforderungen. Das Forschungs-vorhaben wird deshalb Akteure und Netzwerke identifizieren, welche Des- oder Fehlinformationen in sozialen Medien verbreiten sowie dazugehörige Inhalte, Stra-tegien und Diskurse analysieren. Basierend auf den ermittelten Ergebnissen dieser Identifikation und Analyse entwickelt der Forschungsnehmer ein holistisches Kommunikationskonzept für das BfS, mit dem sich Des- und Fehlinformationen ef-fektiv identifizieren und entkräften lassen. Auch die Verwendung softwarebasierter Lösungen wie z.B. Social Bots soll vor diesem Hintergrund eruiert werden. Ebenso schließt die Entwicklung des Kommunikationskonzepts die inhaltliche Planung, Organisation und Durchführung eines eintägigen Workshops mit ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter verfügt über ausreichende Erfahrungen in den Bereichen der inhaltli-chen Planung, Organisation und Durchführung von qualitativen Forschungsprojek-ten und Workshops. Dies schließt sowohl die Analyse von sozialen Medien und Social Bots als auch die von Des- und Fehlinformationen mit ein. Dies wird nach-gewiesen über mindestens drei durchgeführte Forschungsprojekte, mindestens ei-nes davon für einen öffentlichen Auftraggeber. Der Bieter stellt Weblinks zu den entsprechenden Projekten zur Verfügung oder reicht mehrseitige Projektzusam-menfassungen mit ein. Im Hinblick auf die durchzuführende Datenerhebung in so-zialen Netzwerken sind angemessene Kenntnisse im Datenschutz vorzuweisen.
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.