Betreiberschaft des Gründungszentrums Clausthal-Zellerfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-95
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goslar.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiberschaft des Gründungszentrums Clausthal-Zellerfeld
Vergabe der Betreiberschaft des Gründungszentrums Clausthal-Zellerfeld
Der Landkreis Goslar beabsichtigt, im Auftrag der Gründungszentrum Clausthal-Zellerfeld GmbH die Vergabe des Betriebes des Gründungszentrums zum 01.01.2022 an einen kompetenten Betreiber zu vergeben, da die GmbH plant, die Aufgabe nicht selbst wahrzunehmen.
Es ist vorgesehen, dem zukünftigen Betreiber das Gebäude vollständig zur Verfügung zu stellen. Die wesentlichen Aufwendungen, die für die Vermietungsfähigkeit, den laufenden Betrieb und die Unterhaltung des Zentrums erforderlich sind, trägt dabei die GmbH.
Auf Basis dieser bereitgestellten Grundausstattung, die weit über das eigentliche Gebäude hinaus-geht, beschränkt sich der Betreiber auf die Übernahme von „Managementaufgaben“ (Mieterberatung, Unterstützung Fördermittelmanagement, Überwachung der Hausmeistertätigkeiten, Marketing u.v.a.m.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Betreiberschaft des Gründungszentrums Clausthal-Zellerfeld
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Des Weiteren ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]335/1336
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de