Bekanntmachung Auftragsvergabe: St. Bernhard-Hospital Brake - Architektenleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2035

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake/Unterweser
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-brake.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus gGmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekanntmachung Auftragsvergabe: St. Bernhard-Hospital Brake - Architektenleistung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2035
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Architektenplanung für die Neustrukturierung der Kernfunktionen St. Bernhard-Hospital in Brake.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

St. Bernhard-Hospital gemeinnützige GmbH, Claußenstraße 3, 26919 Brake/Unterweser

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das St. Bernhard-Hospital ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung in katholischer Trägerschaft und wird mit den Hauptabteilungen Innere Medizin (Onkologie, Kardiologie, Gastroenterologie) & Chirurgie (Orthopädie, Unfallchirurgie & Allgemein- und Vizceralchirurgie) sowie den Belegabteilungen Augenheilkunde & Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde im niedersächsischen Krankenhausplan geführt. Das Haus hat 103 Planbetten.

Dieses klassische Leistungsspektrum wurde um einen Herzkathetermessplatz, die Elektrophysiologie, die Palliativmedizin mit eigener Palliativstation sowie einer Gefäßchirurgie erweitert. Eine Zertifizierung als EndoProthetikZentrum und Adipositaszentrum liegt vor.

Dem Klinikbetrieb angegliedert ist ein Medizinische Versorgungszentrum mit derzeit 6 Kassenarztsitzen (2 x Onkologie, Unfallchirurgie & BG, Kardiologie, Gastroenterologie, HNO). Im Haus befindet sich eine KV-Notfallpraxis.

Das Raumprogramm des St. Bernhard-Hopsitals in Brake entspricht nicht mehr der medizinisch-pflegerischen Aufgabenstellung. Durch geänderte gesetzliche Standards sowie Veränderungen/Erweiterungen im medizinischen Leistungsbereich fehlen derzeit erhebliche Flächen im Funktions-, Pflege- und Operationsbereich. Zudem sind die vorhandenen Flächen räumlich zu klein dimensioniert und/oder aufgrund des Organisationsablaufs falsch positioniert.

Zusätzlich bestehen derzeit inakzeptable Standards bei der Unterbringung von Patienten hinsichtlich der Bettenanzahl sowie der Zimmergröße (überwiegend 3-Bett-Zimmer, Nasszellen & Toiletten auf dem Flur).

Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde von Herrn Ernst Berndt Botscher am 04.04.2019 ein Funktions- und Raumprogramm erstellt, welches die Grundlage des gestellten Förderantrags bildet.

Im vorliegenden Gutachten wurde der Raumbedarf auf Basis der derzeitig bewilligten 103 Planbetten ermittelt. Zusätzlich ergibt die Bedarfsberechnung des Gutachtens aber, dass der tatsächliche Bettenbedarf des St. Bernhard- Hospitals bei 113 Planbetten liegt. Ein Antrag auf eine Planbettenerhöhung auf 118 Planbetten ist beim Sozialministerium bereits gestellt.

Laut vorliegendem Gutachten besteht im St. Bernhard- Hospital in allen relevanten Bereichen der Patientenpflege und -therapie ein massives Flächendefizit (1.00 Diagnostik und Therapie, 2.00 Pflege, 3.00 Allgemeine Dienste).

Für die Neustrukturierung bzw. Erweiterung des St. Bernhard-Hospitals steht in unmittelbarer Nachbarschaft zur jetzigen Gebäudestruktur ein ca. 12.000 qm großes Grundstück als Erweiterungsfläche zur Verfügung. Das Grundstück sowie die darauf befindlichen ehemaligen Schulgebäude befinden sich im Eigentum des St. Bernhard-Hospitals.

Die zu bearbeitende BGF beträgt ca. 9.615 m².

Folgende Faktoren sind bei der Planung zu berücksichtigen:

1.) Bei einem Umbau im laufenden Betrieb ist jederzeit die jetzige Bettenanzahl für die Patientenversorgung vorzuhalten.

2.) Es ist zu beachten, dass zwischen den Grundstücken ein Höhenunterschied besteht. Die Barrierefreiheit in den Gebäudeteilen ist dennoch sicherzustellen.

3.) Der Haupteingang sowie die Aula des jetzigen Schulgebäudes stehen unter Denkmalschutz und sollten (sofern unter wirtschaftlichen & organisatorischen Gesichtspunkten möglich) in die Planungen integriert werden.

4.) Es ist zu beachten, dass auf dem hinteren Bereich des Grundstücks Parkflächen für Patienten errichtet werden sollen. Sie sind nicht Gegenstand des Förderantrags.

5.) Der Haupteingang des Krankenhauses ist zu verlegen auf das jetzige Schulgelände.

6.) Es bestehen Überlegungen, die stationäre Gesundheitsversorgung im Landkreis Wesermarsch zukünftig am Standort in Brake zusammenzuführen. Eine mögliche spätere Erweiterung der Klinik auf dann bis zu 200 Planbetten ist bei der räumlichen Neustrukturierung zu berücksichtigen.

7.) Die Versorgung mit alternativen Energieträgern ist einzuplanen (Blockheizkraftwerk, Solarenergie etc.).

8.) Flächenbedarf Erdgeschoss bzw. räumlicher Zusammenhang:

a.) Zentrale Notaufnahme inkl. angegliederter Aufnahmestation (10-15 Betten) und angegliederte KV-Notfallpraxis

b.) Radiologie inkl. CT & MRT

c.) Ambulanzzentrum

d.) Herzkatheterlabor inkl. Möglichkeit der Erweiterung

e.) ambulante OP's (2 Säle)

f.) Endoskopie

g.) gemeinsamer Aufwachraum (d, e, f)

9.) Flächenbedarf 1. Obergeschoss bzw. räumlicher Zusammenhang:

a.) OP-Trakt (3. Säle inkl. Möglichkeit der Erweiterung)

b.) AEMP

c.) Aufwachraum

d.) Intensivstation

e.) IMC

f.) chirurgische Stationen

10.) Flächenbedarf 2. Obergeschoss bzw. räumlicher Zusammenhang

a.) Innere Stationen

b.) Onkologisches Zentrum mit MVZ, ambulante Chemo, Palliativstation

c.) ggfs. Privatklinik mit 15 Betten (außerhalb des Krankenhausplans)

Im Rahmen der Verhandlungsstufe ist geplant, den Bietern eine skizzenhafte Lösung für die Neustrukturierung der Kernfunktionen des St. Bernhard-Hospitals als Mehrfachbeauftragung zu übertragen. Dabei soll die Arbeits- und Herangehensweise des jeweiligen Bieters (Büros) deutlich werden und anhand skizzenhafter Rohkonzeption die Erfahrung mit dem Thema Krankenhaus aufgezeigt werden. Der Umfang bzw. die Tiefe soll dem Honorar von [Betrag gelöscht] EUR (netto) entsprechen und die Möglichkeit eröffnen, den Bieter (das Büro) dem Wertungsgremium fachlich "plastischer" darstellen zu können. Näheres dazu ist den dem Verfahren beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die konkrete Aufgabenstellung ist Bestandteil der Stufe 2 (Verhandlungsstufe) und wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Gesamtbild Präsentation / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Vergütung/Honorar / Gewichtung: 15
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt in 5 Stufen:

Stufe 1: LPH 1-2

Stufe 2: LPH 3

Stufe 3: LPH 4

Stufe 4: LPH 5-6

Stufe 5: LPH 7-9

Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.

Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.

(Das Dokument "St_Bernhard_Honorar_VgV_ARCH.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)

Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.

Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 062-157442
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2035
Bezeichnung des Auftrags:

St. Bernhard-Hospital Brake - Architektenleistung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VRNAL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.

R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:

a)

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.

b)

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c)

Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2021

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