Grundlagenuntersuchungen Salzbeton M4 (GU5 M4)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. §9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundlagenuntersuchungen Salzbeton M4 (GU5 M4)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gemäß des Plans für die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) werden die bestehenden Hohlräume des Grubengebäudes des ERAM weitgehend mit einem fließfähigen Salzbeton verfüllt. Für die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit des Salzbetons werden Kenntnisse zur korrosionsbedingten Veränderungen von Materialeigenschaften, wie z. B. Porosität, Porenradienverteilung, Diffusionskoeffizient, Permeabilität und Phasenbestand benötigt. Diese Parameter sollen sollen mehrere Versuchsserien durchgeführt werden in denen verschiedene Methoden angewendet werden, um den extrem langsamen Korrosionsprozess zu beschleunigen. Diese Versuchsserien sind mit einer Referenzkorrosion zu vergleichen und die Materialeigenschaften im korrodierten Zustand zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind bei den Untersuchungen die speziellen Eigenschaften des Salzbetons M4, u. a. ungewollte Materialveränderungen während Messungen und die sehr hohe Dichtheit des Baustoffs (kleiner Diffusionskoeffizient, niedrige Permeabilität).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE91A Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe hierzu Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

weitere Angaben, insbesondere zum geplanten Ablauf des Vergabeverfahrens, sind der Unterlage "Ablauf des Vergabeverfahrens und Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 188-454061
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 45207489
Bezeichnung des Auftrags:

Grundlagenuntersuchung 5 Salzbeton M4 (GU5 M4)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,

- § 135 GWB Unwirksamkeit,

- § 160 GWB Einleitung, Antrag

Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte §160GWBzubeachten:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oderderKonzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch NichtbeachtungvonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch diebehaupteteVerletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoßgegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggebernichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibtunberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfenzuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für dieErhebungvonvergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung derZulässigkeiteinesNachprüfungsverfahrens zu beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2021

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