Lieferung von Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 178/21-COR/2021-03.400
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV 2
Für das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollten insgesamt 30.000.000 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Grundposition) sowie zusätzlich optional weitere 9.000.000 Antigen-Tests (Bedarfsposition) beschafft werden. Der Test musste für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Beide Positionen waren entsprechend der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu bepreisen. Ob die dort unter Pos. 2 anzubietende Bedarfsposition letztlich beauftragt wurde, hing von einem aktuell noch nicht absehbaren, zukünftig aber durchaus möglichem Mehrbedarf und damit einhergehenden Versorgungslücken ab. Die ausgeschriebene Menge der Grundposition wurde ausgehend von einer dreimal wöchentlich erfolgenden Testung von 1,5 Mio. Schülern in ganz Niedersachsen bis zum Ende des Jahres sowie einer täglichen Testung (fünf Wochentage) für die Woche nach Ende der Herbstferien kalkuliert. Hinzu kamen noch ca. 80.000 Tests pro Woche für die Beschäftigten der Landesverwaltung. Aktuell noch nicht absehbar war jedoch bspw., ob sich die Anzahl der wöchentlichen Testungen z.B. aufgrund von einer steigenden Anzahl von Corona-Infizierten in den Schulen oder hohen Inzidenzen in vielen Regionen wieder erhöht. Zudem sollte z.B. bei stattfindenden Klassenfahrten ebenfalls eine tägliche Testung erfolgen, was ebenfalls zu einem steigenden Bedarf führen würde. Derzeit war aber nicht absehbar, ob und wie viele Klassenfahrten bis zum Ende des Jahres stattfinden würden.
Die Entscheidung über die Beauftragung der Bedarfsposition sollte spätestens bis zum 30. November 2021 erfolgen. Pos. 1 des Angebotsvordrucks wurde in jedem Fall beauftragt.
Der Auftrag war in drei Mengenlose à 10 Mio. Stück für die Grundposition und 3 Mio. Stück für die Bedarfsposition aufgeteilt, es erfolgte eine Loslimitierung auf ein Los (vgl. Ziff. 1.9 dieser Leistungsbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck).
Die einzelverpackten Tests waren zudem in einer Umverpackung (Karton) anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhalteten, ein Gewicht von 18 kg nicht überschritten und über DHL versandfähig waren. Die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL waren zu berücksichtigen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Großraum Hannover 00000 Niedersachsen genaue Lieferanschrift erfolgte mit Bestellung
Für das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollten insgesamt 30.000.000 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Grundposition) sowie zusätzlich optional weitere 9.000.000 Antigen-Tests (Bedarfsposition) beschafft werden. Der Test musste für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Beide Positionen waren entsprechend der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu bepreisen. Ob die dort unter Pos. 2 anzubietende Bedarfsposition letztlich beauftragt wurde, hing von einem aktuell noch nicht absehbaren, zukünftig aber durchaus möglichem Mehrbedarf und damit einhergehenden Versorgungslücken ab. Die ausgeschriebene Menge der Grundposition wurde ausgehend von einer dreimal wöchentlich erfolgenden Testung von 1,5 Mio. Schülern in ganz Niedersachsen bis zum Ende des Jahres sowie einer täglichen Testung (fünf Wochentage) für die Woche nach Ende der Herbstferien kalkuliert. Hinzu kamen noch ca. 80.000 Tests pro Woche für die Beschäftigten der Landesverwaltung. Aktuell noch nicht absehbar war jedoch bspw., ob sich die Anzahl der wöchentlichen Testungen z.B. aufgrund von einer steigenden Anzahl von Corona-Infizierten in den Schulen oder hohen Inzidenzen in vielen Regionen wieder erhöht. Zudem sollte z.B. bei stattfindenden Klassenfahrten ebenfalls eine tägliche Testung erfolgen, was ebenfalls zu einem steigenden Bedarf führen würde. Derzeit war aber nicht absehbar, ob und wie viele Klassenfahrten bis zum Ende des Jahres stattfinden würden.
Die Entscheidung über die Beauftragung der Bedarfsposition sollte spätestens bis zum 30. November 2021 erfolgen. Pos. 1 des Angebotsvordrucks wurde in jedem Fall beauftragt.
Der Auftrag war in drei Mengenlose à 10 Mio. Stück für die Grundposition und 3 Mio. Stück für die Bedarfsposition aufgeteilt, es erfolgte eine Loslimitierung auf ein Los (vgl. Ziff. 1.9 dieser Leistungsbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck).
Die einzelverpackten Tests waren zudem in einer Umverpackung (Karton) anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhalteten, ein Gewicht von 18 kg nicht überschritten und über DHL versandfähig waren. Die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL waren zu berücksichtigen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Großraum Hannover 00000 Niedersachsen genaue Lieferanschrift erfolgte mit Bestellung
Für das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollten insgesamt 30.000.000 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Grundposition) sowie zusätzlich optional weitere 9.000.000 Antigen-Tests (Bedarfsposition) beschafft werden. Der Test musste für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Beide Positionen waren entsprechend der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu bepreisen. Ob die dort unter Pos. 2 anzubietende Bedarfsposition letztlich beauftragt wurde, hing von einem aktuell noch nicht absehbaren, zukünftig aber durchaus möglichem Mehrbedarf und damit einhergehenden Versorgungslücken ab. Die ausgeschriebene Menge der Grundposition wurde ausgehend von einer dreimal wöchentlich erfolgenden Testung von 1,5 Mio. Schülern in ganz Niedersachsen bis zum Ende des Jahres sowie einer täglichen Testung (fünf Wochentage) für die Woche nach Ende der Herbstferien kalkuliert. Hinzu kamen noch ca. 80.000 Tests pro Woche für die Beschäftigten der Landesverwaltung. Aktuell noch nicht absehbar war jedoch bspw., ob sich die Anzahl der wöchentlichen Testungen z.B. aufgrund von einer steigenden Anzahl von Corona-Infizierten in den Schulen oder hohen Inzidenzen in vielen Regionen wieder erhöht. Zudem sollte z.B. bei stattfindenden Klassenfahrten ebenfalls eine tägliche Testung erfolgen, was ebenfalls zu einem steigenden Bedarf führen würde. Derzeit war aber nicht absehbar, ob und wie viele Klassenfahrten bis zum Ende des Jahres stattfinden würden.
Die Entscheidung über die Beauftragung der Bedarfsposition sollte spätestens bis zum 30. November 2021 erfolgen. Pos. 1 des Angebotsvordrucks wurde in jedem Fall beauftragt.
Der Auftrag war in drei Mengenlose à 10 Mio. Stück für die Grundposition und 3 Mio. Stück für die Bedarfsposition aufgeteilt, es erfolgte eine Loslimitierung auf ein Los (vgl. Ziff. 1.9 dieser Leistungsbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck).
Die einzelverpackten Tests waren zudem in einer Umverpackung (Karton) anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhalteten, ein Gewicht von 18 kg nicht überschritten und über DHL versandfähig waren. Die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL waren zu berücksichtigen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Großraum Hannover 00000 Niedersachsen genaue Lieferanschrift erfolgte mit Bestellung
Für das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollten insgesamt 30.000.000 Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 (Grundposition) sowie zusätzlich optional weitere 9.000.000 Antigen-Tests (Bedarfsposition) beschafft werden. Der Test musste für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Beide Positionen waren entsprechend der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu bepreisen. Ob die dort unter Pos. 2 anzubietende Bedarfsposition letztlich beauftragt wurde, hing von einem aktuell noch nicht absehbaren, zukünftig aber durchaus möglichem Mehrbedarf und damit einhergehenden Versorgungslücken ab. Die ausgeschriebene Menge der Grundposition wurde ausgehend von einer dreimal wöchentlich erfolgenden Testung von 1,5 Mio. Schülern in ganz Niedersachsen bis zum Ende des Jahres sowie einer täglichen Testung (fünf Wochentage) für die Woche nach Ende der Herbstferien kalkuliert. Hinzu kamen noch ca. 80.000 Tests pro Woche für die Beschäftigten der Landesverwaltung. Aktuell noch nicht absehbar war jedoch bspw., ob sich die Anzahl der wöchentlichen Testungen z.B. aufgrund von einer steigenden Anzahl von Corona-Infizierten in den Schulen oder hohen Inzidenzen in vielen Regionen wieder erhöht. Zudem sollte z.B. bei stattfindenden Klassenfahrten ebenfalls eine tägliche Testung erfolgen, was ebenfalls zu einem steigenden Bedarf führen würde. Derzeit war aber nicht absehbar, ob und wie viele Klassenfahrten bis zum Ende des Jahres stattfinden würden.
Die Entscheidung über die Beauftragung der Bedarfsposition sollte spätestens bis zum 30. November 2021 erfolgen. Pos. 1 des Angebotsvordrucks wurde in jedem Fall beauftragt.
Der Auftrag war in drei Mengenlose à 10 Mio. Stück für die Grundposition und 3 Mio. Stück für die Bedarfsposition aufgeteilt, es erfolgte eine Loslimitierung auf ein Los (vgl. Ziff. 1.9 dieser Leistungsbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck).
Die einzelverpackten Tests waren zudem in einer Umverpackung (Karton) anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhalteten, ein Gewicht von 18 kg nicht überschritten und über DHL versandfähig waren. Die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL waren zu berücksichtigen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelte sich um eine Maßnahme zur Bekämpfung der Corona Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Einreichtungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien
Ort: Langkampfen
NUTS-Code: AT335 Tiroler Unterland
Postleitzahl: 6336
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD410
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/