Landkreis Emsland - Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten 2022-2032 Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Emsland - Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten 2022-2032
Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Verarbeitung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die im jeweiligen Entsorgungsgebiet (Gebietslose Nord/Süd) anfallen.
- Los 1 (Gebietslos Nord)
- Los 2 (Gebietslos Süd)
Gebietslos Nord
Gebietslos Nord (PLZ-Bereiche: 26871, 26892, 26897, 26899, 26901, 26903, 26904, 26906, 26907, 26909, 49733 teilweise, 49740 teilweise, 49751, 49757, 49762, 49770 teilweise, 49774, 49777, 49779)
Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Verarbeitung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die im jeweiligen Entsorgungsgebiet (Gebietslose Nord/Süd) anfallen. Anfallstellen sind insoweit landwirtschaftliche Betriebe, Schlachtbetriebe, Haushalte und sonstige Anfallstellen. Die Entsorgung erfolgt im Holsystem, d. h. die anfallenden Tierischen Nebenprodukte werden vom Auftragnehmer vor Ort bei den Anfallstellen abgeholt und einer Entsorgung zugeführt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflichten des Auftragnehmers (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit bis zu zweimal um jeweils fünf weitere Jahre zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Die Verlängerungsoptionen müssen vom Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7): Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen mit dem 01.07.2022. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflichten des Auftragnehmers (Grundlaufzeit).
Gebietslos Süd
Gebietslos Süd (PLZ-Bereiche: 48480, 48488, 48499, 49716, 49733 teilweise, 49740 teilweise, 49744, 49767, 49770 teilweise, 49808, 49809, 49811, 49832, 49838, 49844)
Der Auftrag umfasst Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Transport, Lagerung, Behandlung und Verarbeitung von Tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die im jeweiligen Entsorgungsgebiet (Gebietslose Nord/Süd) anfallen. Anfallstellen sind insoweit landwirtschaftliche Betriebe, Schlachtbetriebe, Haushalte und sonstige Anfallstellen. Die Entsorgung erfolgt im Holsystem, d. h. die anfallenden Tierischen Nebenprodukte werden vom Auftragnehmer vor Ort bei den Anfallstellen abgeholt und einer Entsorgung zugeführt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflichten des Auftragnehmers (Grundlaufzeit). Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit bis zu zweimal um jeweils fünf weitere Jahre zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Die Verlängerungsoptionen müssen vom Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
Erläuterung zur Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7): Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen mit dem 01.07.2022. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflichten des Auftragnehmers (Grundlaufzeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
2. Zulassung als Verarbeitungsbetrieb
Nachweis der Zulassung der vorgesehenen Verarbeitungsanlage als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorien 1 und 2 gemäß Art. 24 VO (EG) 1069/2009.
3. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
4. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
5. Eventuell geforderte weitere Erklärungen und Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang des Angebots Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft versichert ist, nachzufordern.
Zu 3.: Jahresumsatz aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen mindestens 2 Mio. Euro pro Jahr im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Jahre (2018-2020).
Zu 4.: Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
6. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
7. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurch-schnitt der letzten drei Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten insgesamt und Führungskräften.
8. Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung
Stichpunktartige Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung (insbesondere Fuhrpark), die zur Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags zur Verfügung stehen.
9. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
Zu 6.: Anzugeben sind Aufträge über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten der Kategorien 1 und 2 im Sinne der Verordnung (EG) 1069/2009 aus Entsorgungsgebieten mit insgesamt mindestens 4.000 Anfallstellen über insgesamt mindestens 24 Monate im Zeitraum seit 01.01.2018. Es gilt die Summe der angegebenen Referenzleistungen; auch überschneidende Zeiträume werden berücksichtigt.
Die vorgesehene Verarbeitungsanlage muss über eine Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorien 1 und 2 gemäß Art. 24 VO (EG) 1069/2009 verfügen.
Vertragsbedingungen gemäß Entsorgungsvertrag (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III)
10. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
11. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
2) Nachunternehmer, Eignungsleihe
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen.
Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer rechtsverbindlich unterzeichneten Nachunternehmererklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
3) Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRATR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.