Abschleppdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 32-0051-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover
Für den Fachbereich Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Hannover werden Abschleppdienstleistungen innerhalb des Stadtgebietes für einen Zeitraum von vier Jahren ausgeschrieben. Die Landeshauptstadt Hannover ist in ihrem Bereich zuständig für Maßnahmen nach dem Nds. Polizei- u.Ordnungsbehördengesetz (NPoG), die zur Entfernung von Fahrzeugen wegen Verstoßes gegen
straßenverkehrsrechtliche Vorschriften notwendig sind. Das Abschleppen und - wenn bei einer Ersatzvornahme ein Umsetzen auf einen freien Parkplatz in unmittelbarer Nähe nicht möglich ist - die Sicherstellung von Kraftfahrzeugen aus Gründen der Gefahrenabwehr erfolgt auf Grundlage der §§ 26, 64 und 66 NPoG.
ca. 800 Fälle
Landeshauptstadt Hannover Am Schützenplatz 1 30169 Hannover
Abschleppdienstleistungen gem. Kartenausschnitt in den Ausschreibungsunterlagen
Das Auftragsvolumen beträgt für das gesamte Stadtgebiet voraussichtlich ca. 3700 Abschleppvorgänge / Jahr.
Diese Summe verteilt sich wie folgt:
Los 1: ca. 800 Fälle
Los 2: ca. 870 Fälle
Los 3: ca. 200 Fälle
Los 4: ca. 490 Fälle
Los 5: ca. 530 Fälle
Los 6: ca. 550 Fälle
Der Rest der Abschleppmaßnahmen entsteht bei Sondereinsätzen, bei denen die Bezirksgrenzen aufgehoben
werden.
ca. 870 Fälle
Landeshauptstadt Hannover Am Schützenplatz 1 30169 Hannover
Abschleppdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover
Das Auftragsvolumen beträgt für das gesamte Stadtgebiet voraussichtlich ca. 3700 Abschleppvorgänge / Jahr.
Diese Summe verteilt sich wie folgt:
Los 1: ca. 800 Fälle
Los 2: ca. 870 Fälle
Los 3: ca. 200 Fälle
Los 4: ca. 490 Fälle
Los 5: ca. 530 Fälle
Los 6: ca. 550 Fälle
Der Rest der Abschleppmaßnahmen entsteht bei Sondereinsätzen, bei denen die Bezirksgrenzen aufgehoben
werden.
ca. 200 Fälle
Landeshauptstadt Hannover Am Schützenplatz 1 30169 Hannover
Abschleppdienstleistungen gem. Kartenausschnitt in den Ausschreibungsunterlagen
Das Auftragsvolumen beträgt für das gesamte Stadtgebiet voraussichtlich ca. 3700 Abschleppvorgänge / Jahr.
Diese Summe verteilt sich wie folgt:
Los 1: ca. 800 Fälle
Los 2: ca. 870 Fälle
Los 3: ca. 200 Fälle
Los 4: ca. 490 Fälle
Los 5: ca. 530 Fälle
Los 6: ca. 550 Fälle
Der Rest der Abschleppmaßnahmen entsteht bei Sondereinsätzen, bei denen die Bezirksgrenzen aufgehoben
ca. 490 Fälle
Landeshauptstadt Hannover Am Schützenplatz 1 30169 Hannover
Abschleppdienstleistungen gem. Kartenausschnitt in den Ausschreibungsunterlagen
Das Auftragsvolumen beträgt für das gesamte Stadtgebiet voraussichtlich ca. 3700 Abschleppvorgänge / Jahr.
Diese Summe verteilt sich wie folgt:
Los 1: ca. 800 Fälle
Los 2: ca. 870 Fälle
Los 3: ca. 200 Fälle
Los 4: ca. 490 Fälle
Los 5: ca. 530 Fälle
Los 6: ca. 550 Fälle
Der Rest der Abschleppmaßnahmen entsteht bei Sondereinsätzen, bei denen die Bezirksgrenzen aufgehoben werden.
ca. 530 Fälle
Landeshauptstadt Hannover Am Schützenplatz 1 30169 Hannover
Abschleppdienstleistungen gem. Kartenausschnitt in den Ausschreibungsunterlagen
Das Auftragsvolumen beträgt für das gesamte Stadtgebiet voraussichtlich ca. 3700 Abschleppvorgänge / Jahr.
Diese Summe verteilt sich wie folgt:
Los 1: ca. 800 Fälle
Los 2: ca. 870 Fälle
Los 3: ca. 200 Fälle
Los 4: ca. 490 Fälle
Los 5: ca. 530 Fälle
Los 6: ca. 550 Fälle
Der Rest der Abschleppmaßnahmen entsteht bei Sondereinsätzen, bei denen die Bezirksgrenzen aufgehoben werden.
ca. 550 Fälle
Landeshauptstadt Hannover Am Schützenplatz 1 30169 Hannover
Abschleppdienstleistungen gem. Kartenausschnitt in den Ausschreibungsunterlagen
Das Auftragsvolumen beträgt für das gesamte Stadtgebiet voraussichtlich ca. 3700 Abschleppvorgänge / Jahr.
Diese Summe verteilt sich wie folgt:
Los 1: ca. 800 Fälle
Los 2: ca. 870 Fälle
Los 3: ca. 200 Fälle
Los 4: ca. 490 Fälle
Los 5: ca. 530 Fälle
Los 6: ca. 550 Fälle
Der Rest der Abschleppmaßnahmen entsteht bei Sondereinsätzen, bei denen die Bezirksgrenzen aufgehoben
werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
l) Folgende Unterlagen hat der Bieter der Vergabestelle bei Angebotsabgabe vorzulegen. Bei der Beauftragung
von Nachunternehmern müssen die geforderten Unterlagen/ Erklärungen von jedem einzelnen der
Nachunternehmer vorgelegt werden. Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese namentlich vor
Zuschlagserteilung genannt werden.
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige/ vergleichbare Bescheinigung einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens
- Polizeiliche/s Führungszeugnis/se aller Personen, die für das Unternehmen als Inhaber, persönlich haftender
Gesellschafter oder gesetzliches Organ geschäftsführend tätig sind, oder entsprechende Bescheinigungen bei
ausländischen Bietern
-Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
- Nachweis über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
Die hier genannten Angaben können für alle an einer Bietergemeinschaft beteiligten Firmen zusammengefasst
werden.
-Bescheinigung gem. § 5 Abs. 3 Altfahrzeug-Verordnung. Sofern sich der Bieter der Leistungsfähigkeit und
Fachkunde eines anderen Unternehmens bedient, ist die Bescheinigung des anderen Unternehmens und eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens über die Entsorgung von Altfahrzeugen für den
Bieter nachzuweisen.
Folgende Unterlagen hat der Bieter als Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzureichen:
- Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/-s bevollmächtigen Vertreters/-in
- von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im
Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertreten und alle Mitglieder für
die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Alle Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein
und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt,
beizufügen Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Folgende Unterlagen hat der Bieter der Vergabestelle bei Angebotsabgabe vorzulegen. Bei der Beauftragung
von Nachunternehmern müssen die geforderten Unterlagen/ Erklärungen von jedem einzelnen der
Nachunternehmer vorgelegt werden. Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese namentlich vor
Zuschlagserteilung genannt werden.
- Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung
entsprechend Ziffer II Nr.2) des Mustervertrages
- Eigene Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Eigene Erklärung, dass alle eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gleichem Entgelt entlohnt
werden (Entgeltgleichheit von Frauen und Männern)
Alle Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein
und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt,
beizufügen Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Folgende Unterlagen hat der Bieter der Vergabestelle bei Angebotsabgabe vorzulegen. Bei der Beauftragung
von Nachunternehmern müssen die geforderten Unterlagen/ Erklärungen von jedem einzelnen der
Nachunternehmer vorgelegt werden. Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese namentlich vor
Zuschlagserteilung genannt werden.
- Aufstellung der zur Verfügung stehenden Abschleppfahrzeuge mit Angaben zu Hersteller, Typ, Alter,
Ausrüstung, Gültigkeit von HU und AU.
- Der Bieter hat nachzuweisen, dass er im Auftragsfalle pro Los über mindestens 2 Kranwagen zum
Abschleppen von Fahrzeugen für die von der Stadt erteilten Aufträge verfügen wird. Der Nachweis ist mit dem
Angebot vorzulegen.
Plateaufahrzeuge erfüllen diese Voraussetzung nicht. Bei der Zuschlagserteilung für mehrere Lose erhöht sich
die Anzahl der erforderlichen Kranwagen entsprechend. Ebenso erhöht sich die Anzahl der erforderlichen
Kranwagen entsprechend bei bereits erteilten Zuschlägen.
Die hier genannten Angaben können für alle an einer Bietergemeinschaft beteiligten Firmen zusammengefasst
werden.
- Ausführliche Beschreibung des Sicherstellungs-/Verwahrgeländes mit Angaben zu Lage, Größe,
Sicherungsmaßnahmen, der Entfernung zum Los sowie der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
I. Auf dem Sicherstellungsgelände muss eine abschließbare
Verwahrungsfläche bereitgestellt werden, auf der mindestens 30 Fahrzeuge sicher untergestellt und verwahrt
werden können.
II. Für eine Zuschlagserteilung auf mehrere Lose erhöht sich der Platzbedarf entsprechend.
- Eigene Erklärung, aus der sich die Verfügbarkeit eines Betriebs- und Verwahrgeländes bis zum Vertragsende
ergibt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft kann diese Erklärung nur von dem oder den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden, die das Sicherstellungs-/Verwahrgelände bereitstellen.
Alle Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein
und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt,
beizufügen Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD4VJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland