Konzeptvergabe "Wohnquartier An den Eichen"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptvergabe "Wohnquartier An den Eichen"
Um den gegenwärtigen Bedarf von Wohnraum zu erfüllen und dabei vor allem auch die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu sichern, sind Kommunen gefordert, die Baulandentwicklung aktiv und nachhaltig zu gestalten. Seitens der Region Hannover wurde ein Wohnungsbaubedarf von 28.300 Wohneinheiten für die 21 Kommunen der Region Hannover bis 2025 ermittelt. Die Stadt Garbsen hat bei der Ausgestaltung ihrer Stadtentwicklungsziele die Schaffung von Wohnbauflächen in den Mittelpunkt gerückt und gestaltet sie durch aktive Liegenschaftspolitik mit dem Ziel, die Entwicklungsfähigkeit der Kommune und die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die im Stadtteil Berenbostel gelegene Fläche östlich der Wreschener Allee, südlich Dorfstraße und nördlich Auf dem Kampe einer baulichen Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen zuzuführen. Die Stadt Garbsen möchte durch die Entwicklung von kommunalen Bauflächen den lokalen Wohnungsmarkt im Bereich Miete und Eigentum aktiv und nachhaltig unterstützen. Dabei kann eine bedarfsgerechte Umsetzung von preisgünstigem Wohnungsbau auf Basis des "Baulandbeschlusses für die Garbsener Stadtentwicklung" von 2020 realisiert werden.
Für das Plangebiet mit einer Größe von etwa 10,3 ha sollen entsprechend der angestrebten Nutzung ein allgemeines Wohngebiet, Flächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte, Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen sowie öffentliche Grünflächen umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, größtenteils Mehrfamilienhäuser mit Nahversorgung, Gastronomie, Ärzten und öffentlichen Einrichtungen vorzusehen.
Für die Entwicklung der Wohnbauflächen in Berenbostel wurden im Rahmen eines kooperativen städtebaulichen Workshops in intensivem Dialog der Fachverwaltungen, Stadtplanungs-, Architektur- und Landschaftsplanungsbüros sowie externer Berater unter Einbeziehung der Bürgerschaft und der gewählten Kommunalpolitik beispielhafte Lösungen zur Begegnung des erhöhten Bedarfs an Wohnraum in der Stadt Garbsen entwickelt. Der aus den Workshop-Ergebnissen erarbeitete Masterplan „Berenbostel – Wohnen 2020“ stellt eine Vorstufe des Bebauungsplans dar.
Zur Schaffung eines gut durchmischten Quartiers soll im Plangebiet eine Bandbreite aus verschieden gestalteten Bautypologien mit unterschiedlichen Wohn- und Eigentumsformen ermöglicht werden, um einer ganzheitlichen Entwicklung des Quartiers in Zukunft gerecht werden zu können. Für die Realisierung dieser Planung war die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit Bekanntmachung am 05.10.2021 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Die Entwicklung der Flächen des Bebauungsplanes Nr. 4/43 „Wohnquartier An den Eichen“ steht in Korrespondenz mit den Zielen des „Baulandbeschlusses für die Garbsener Stadtentwicklung“, und den angestrebten Dichtewerten der Region Hannover für die Entwicklung von Wohnbauflächen in Garbsen zur Deckung von Wohnbedarfen und einer Verringerung des Flächenverbrauchs bei Neubauvorhaben.
Gegenstand der Konzeptvergabe sind fünf Baufelder des Plangebiets, die durch dieses Verfahren an geeignete Investoren / Bauträger vergeben werden sollen. Im Anschluss an das Verfahren soll für das durch Juryentscheidung ausgewählten Konzept mit den Bewerbern der Konzeptvergabe ein Kaufvertrag / Städtebaulicher Vertrag mit zugehöriger Bebauungsverpflichtung abgeschlossen werden. Die Verhandlungen sollen nach Abschluss der Konzeptvergabe beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Investoren und Bauträger in Zusammenarbeit mit Architekten und Landschaftsarchitekten, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungs¬nachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungs¬richtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem sat-zungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehen¬den Planungsaufgabe ent¬sprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Arbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnah¬meberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeits¬gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Weiterhin können bei der Bearbeitung entsprechende Fachleute mit einbezogen werden.
Am Ende der Präqualifikation stehen höchstens 5 Teilnahmeberechtigte je Baufeld – insgesamt maximal 25 Teilnahmeberechtigte - für die Phase 2 und die Konzeptvergabe.
Die Präqualifikationsphase dient der Ermittlung der qualifiziertesten Teilnehmer für die Konzeptvergabe. Es werden maximal 25 Teilnehmer zugelassen, davon maximal 5 Teilnehmer je Baufeld. Eine Bewerbung auf mehrere Baufelder ist unter Angabe einer Priorisierung möglich (Ausnahme: Baufeld 1 + Baufeld 2 können nicht gleichzeitig durch einen Bewerber in Phase 2 bearbeitet werden. Eine Bewerbung auf die Baufeldkombinationen 1+3/4/5 oder 2+3/4/5 ist möglich). Der Zuschlag erfolgt bei mehreren Bewerbungen auf maximal zwei Baufelder. Angaben zur Priorisierung sind im Bewerbungsbogen zu machen.
Teilnahmeberechtigt sind Investoren und Bauträger in Zusammenarbeit mit Architekten und Landschaftsarchitekten, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führ
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Beurteilung in Phase 2 zugelassen werden alle Arbeiten, die den
formalen Bedingungen entsprechen,
in wesentlichen Teilen dem geforderten Umfang entsprechen,
termingerecht eingegangen sind,
keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Auswahlgremium aus den Erkenntnissen der Arbeiten. Das Auswahlgremium behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten.
Zur Entscheidungsfindung durch das Auswahlgremium werden folgende qualitativen Kriterien zur Beurteilung herangezogen:
─ Städtebaulich-architektonische Gestaltungsqualität,
─ Nutzungskonzept, Wohn- und Sozialstruktur,
─ Freiflächenkonzept/Grünplanung/Stadtklima,
─ Erschließung und Parkierung,
─ Klimaschutz / ökologische Nachhaltigkeit.
In dem Verfahren sind Preisgelder oder anderweitige Vergütungen durch die Ausloberin nicht vorgesehen. Eine Vergütung der Architektenleistung ist durch den Investor abzusichern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus der Abgabe einer Bewerbung lassen sich keine Verpflichtungen und keine Ansprüche gegen die Stadt Garbsen herleiten, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstückes nicht erfolgt. Die jeweiligen Parteien können keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrages ableiten. Die Ausloberin hat das Recht, das Verfahren jederzeit ganz oder teilweise ohne Entschädigungszahlungen aufzuheben.
Ort: Garbsen
Land: Deutschland
Ort: Garbsen
Land: Deutschland