Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen, Verbände und Gesellschaften 2022/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-auruch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen, Verbände und Gesellschaften 2022/2023
Beschaffung elektrischer Energie (Strom) an ca. 500 Entnahmestellen davon ca. 300 Entnahmestellen
mit Standardlastprofil, ca. 20 Entnahmestellen mit Leistungsmessung und ca. 210 Entnahmestellen
Straßenbeleuchtung
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen, Verbände und Gesellschaften 2022/2023 Los-Nr.: Los 1 Netzgebiet der EWE Netz GmbH
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen,
Verbände und Gesellschaften für ca. 280 Entnahmestellen im Bereich Standard-Lastprofil und ca. 20 Entnahmestellen im RLM-Bereich.
Ferner ca. 200 Entnahmestellen Strassenbeleuchtung. Gesamtmenge ca. 22 GWh.
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen, Verbände und Gesellschaften 2022/2023 Los-Nr.: Los 2 Netzgebiet der Stadtwerke Norden GmbH
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen,
Verbände und Gesellschaften für ca. 35 Entnahmestellen im Bereich Standard-Lastprofil und ca. 5 Entnahmestellen im RLM-Bereich.
Gesamtmenge ca. 3 GWh.
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen, Verbände und Gesellschaften 2022/2023 Los-Nr.: Los 3 Netzgebiet der Stadtwerke Emden GmbH
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen,
Verbände und Gesellschaften für 1 Entnahmestellen im Bereich RLM..
Gesamtmenge ca. 5 GWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen, Verbände und Gesellschaften 2022/2023 Los-Nr.: Los 1 Netzgebiet der EWE Netz GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Telefon: +49 4418030
Internet-Adresse: www.ewe.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen, Verbände und Gesellschaften 2022/2023 Los-Nr.: Los 2 Netzgebiet der Stadtwerke Norden GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norden
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26506
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stadtwerke-norden.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung elektrischer Energie für Liegenschaften des Landkreises Aurich, der teilnehmenden Kommunen, Verbände und Gesellschaften 2022/2023 Los-Nr.: Los 3 Netzgebiet der Stadtwerke Emden GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.stadtwerke-emden.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135
Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.