Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 209771-COR/2021-03.400
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2
Für das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollen für insgesamt maximal [Betrag gelöscht] EUR (netto) Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 beschafft werden.
Aktuell stehen Haushaltsmittel i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR (netto) sicher zur Verfügung. Ob weitere Mittel i.H.v. bis zu [Betrag gelöscht] EUR (netto) bewilligt werden, so dass letztlich Tests im Wert von bis zu maximal [Betrag gelöscht] EUR (netto) bezuschlagt werden können, steht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung noch nicht fest. Die Bieter können jedoch Tests im Wert von bis zu [Betrag gelöscht] EUR (netto) anbieten; sofern weitere Haushaltsmittel nicht bewilligt werden, erfolgt der Zuschlag gesichert bis [Betrag gelöscht] EUR (netto) (vgl. auch Ziff. 1.16 dieser Leistungsbeschreibung).
Der Test muss für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Der Antigen-Test muss in Einzelverpackungen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Dadurch soll die größtmögliche Flexibilität bei Einsatz und Verteilung in Schulen und Dienststellen des Landes Niedersachsen gewährleistet werden. Sind je Test nicht alle notwendi-gen Zubehörteile (wie Gebrauchsanweisung und Extraktionslösung) vorhanden, sondern muss z.B. für die Durchführung mehrerer Tests dieselbe Flasche Extraktionslösung verwendet werden, steht dies dem o.g. Verwendungszweck der Antigen-Tests entgegen - zumal die gebotene Abstandswahrung bei "Teilen" einer Verpackung nicht mehr gewährleistet ist.
Die einzelverpackten Tests sind zudem in einer Umverpackung anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltet und über DHL versandfähig ist. Hierzu sind die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL zu berücksichtigen. Der versandfähige Karton darf max. 18 kg wiegen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Hannover Großraum Hannover (genaue Lieferanschrift erfolgt mit Bestellung)
Für das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollen für insgesamt maximal [Betrag gelöscht] EUR (netto) Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 beschafft werden.
Aktuell stehen Haushaltsmittel i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR (netto) sicher zur Verfügung. Ob weitere Mittel i.H.v. bis zu [Betrag gelöscht] EUR (netto) bewilligt werden, so dass letztlich Tests im Wert von bis zu maximal [Betrag gelöscht] EUR (netto) bezuschlagt werden können, steht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung noch nicht fest. Die Bieter können jedoch Tests im Wert von bis zu [Betrag gelöscht] EUR (netto) anbieten; sofern weitere Haushaltsmittel nicht bewilligt werden, erfolgt der Zuschlag gesichert bis [Betrag gelöscht] EUR (netto) (vgl. auch Ziff. 1.16 dieser Leistungsbeschreibung).
Der Test muss für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Der Antigen-Test muss in Einzelverpackungen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Dadurch soll die größtmögliche Flexibilität bei Einsatz und Verteilung in Schulen und Dienststellen des Landes Niedersachsen gewährleistet werden. Sind je Test nicht alle notwendi-gen Zubehörteile (wie Gebrauchsanweisung und Extraktionslösung) vorhanden, sondern muss z.B. für die Durchführung mehrerer Tests dieselbe Flasche Extraktionslösung verwendet werden, steht dies dem o.g. Verwendungszweck der Antigen-Tests entgegen - zumal die gebotene Abstandswahrung bei "Teilen" einer Verpackung nicht mehr gewährleistet ist.
Die einzelverpackten Tests sind zudem in einer Umverpackung anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltet und über DHL versandfähig ist. Hierzu sind die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL zu berücksichtigen. Der versandfähige Karton darf max. 18 kg wiegen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gewählt, da die Zurverfügungstellung der Selbsttests einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der derzeitigen Corona-Pandemie darstellt und jede zeitliche Verzögerung der Beschaffung die Inkaufnahme der potentiellen Gefahr einer weiteren Verschlechterung der derzeitigen Pandemie-Lage bedeutet hätte. Eine Lieferverzögerung bei einer vorangegangenen Ausschreibung musste kurzfristig ausgeglichen werden, um weiterhin lieferfähig zu sein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien
Ort: Stapelfeld
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Der Auftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ist symbolisch anzusehen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD422
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
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