Rahmenvertrag – Numerische Berechnungen, Parameterbestimmung in der Gebirgsmechanik Referenznummer der Bekanntmachung: EMOVGV3T-21-02-KN

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E51965982
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E51965982
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag – Numerische Berechnungen, Parameterbestimmung in der Gebirgsmechanik

Referenznummer der Bekanntmachung: EMOVGV3T-21-02-KN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag.

Der Rahmenvertrag umfasst i. W. Untersuchungen und Analysen sowie Beratungsleistungen, die im engen Zusammenhang mit den unter II 2.4) genannten Leistungen stehen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE07 Börde
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Morsleben

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einen Schwerpunkt der numerischen Untersuchungen stellen Integritätsanalysen zur geologischen Barriere dar, um die zu erwartende Entwicklung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Stilllegung zu untermauern bzw. mit aktuellen Erkenntnissen aus der Forschung (z.B. Einsatz höherwertiger Stoffgesetze) abzusichern. Die numerischen Untersuchungen sind mit Finte-Elemente- und/oder Finte-Differenzen-Programme durchzuführen. Die Arbeiten umfassen die Entwicklung des Berechnungsmodells (2D bis 3D), die Parametrisierung des Materials, die Simulation der relevanten Bauzustände, die Auswertung der vorgenommenen Berechnung und Erstellung eines Berichts. Bei Bedarf sind hydraulisch mechanisch gekoppelte Berechnungen (insbesondere Modellierungen von Infiltrations- bzw. Perkolationsprozessen) zur Bewertung der Barrierenintegrität vorzunehmen.

Ein zusätzlicher Schwerpunkt bei den numerischen Analysen wird durch die Berechnungen der Eigenschaften der Streckenabdichtungsbauwerke in den Bauzuständen und deren Entwicklung im Zeitraum nach den Bauzuständen (prognostische Analyse) dargestellt. Dazu gehören die Arbeitsschritte der Modellerstellung (2D bis 3D), Parametrisierung, Simulation der wesentlichen Baustände bzw. Lastfälle, die Durchführung der Berechnung und Auswertung der Ergebnisse.

Für eine adäquate Parametrisierung in den Berechnungsmodellen sind gesteinsmechanischen Untersuchungen im Labor durchzuführen. Solche gesteinsmechanischen Untersuchungen sind z.B. Kriechversuche an Salinargesteinen, Scherfestigkeitsversuche an Gestein-Baustoff-Prüfkörpern und Messungen zur Bestimmung der hydraulischen Eigenschaften.

Der Rahmenvertrag umfasst i. W. die oben genannten Untersuchungen und Analysen sowie Beratungsleistungen, die im engen Zusammenhang mit den bereits genannten Leistungen stehen. Beispiel für diese Beratungsleistungen sind die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zu geomechanischen Aspekten oder die fachliche Beratung der BGE in speziellen Fragen zur Geomechanik.

Die Bieter müssen daher über entsprechende Erfahrungen bei der Durchführung von Laborversuchen und numerischer Analysen mit geeigneten Rechentools verfügen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bieterpräsentation / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der AG hat die Option, einseitig über die Fortsetzung des Vertrages um weitere 24 Monate zu entscheiden, falls dies zur Erfüllung der vertraglichen Leistungsziele, die sich insbesondere aus diesem Vertrag selbst sowie aus dem Stand der Planungen und Vorbereitungen zur Stilllegung des ERAM ergeben, erforderlich ist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen:

Zur Darlegung einer fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über Projekte, die er erfolgreich durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden.

Qualitätssicherung:

Der Bewerber sollte über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen. Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.

1. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde 2. Falls keine Zertifizierung besteht, muss der Bewerber eine Beschreibung der eigenen Qualitätssicherungsstruktur vorlegen. Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen.Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Interessenkonflikt:

Beim Bewerber dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die darin begründet sein können, dass der Bewerber gleichgeartete Aufgaben in den letzten 5 Jahren beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) durchgeführt hat.

Die Bieter müssen über entsprechende Erfahrungen bei der Durchführung von Laborversuchen und numerischer Analysen mit geeigneten Rechentools verfügen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/01/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/03/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

- § 135 GWB Unwirksamkeit

- § 160 GWB Einleitung, Antrag

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/12/2021

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