Rahmenvertrag – Numerische Berechnungen, Parameterbestimmung in der Gebirgsmechanik Referenznummer der Bekanntmachung: EMOVGV3T-21-02-KN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag – Numerische Berechnungen, Parameterbestimmung in der Gebirgsmechanik
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag.
Der Rahmenvertrag umfasst i. W. Untersuchungen und Analysen sowie Beratungsleistungen, die im engen Zusammenhang mit den unter II 2.4) genannten Leistungen stehen.
Morsleben
Einen Schwerpunkt der numerischen Untersuchungen stellen Integritätsanalysen zur geologischen Barriere dar, um die zu erwartende Entwicklung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Stilllegung zu untermauern bzw. mit aktuellen Erkenntnissen aus der Forschung (z.B. Einsatz höherwertiger Stoffgesetze) abzusichern. Die numerischen Untersuchungen sind mit Finte-Elemente- und/oder Finte-Differenzen-Programme durchzuführen. Die Arbeiten umfassen die Entwicklung des Berechnungsmodells (2D bis 3D), die Parametrisierung des Materials, die Simulation der relevanten Bauzustände, die Auswertung der vorgenommenen Berechnung und Erstellung eines Berichts. Bei Bedarf sind hydraulisch mechanisch gekoppelte Berechnungen (insbesondere Modellierungen von Infiltrations- bzw. Perkolationsprozessen) zur Bewertung der Barrierenintegrität vorzunehmen.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt bei den numerischen Analysen wird durch die Berechnungen der Eigenschaften der Streckenabdichtungsbauwerke in den Bauzuständen und deren Entwicklung im Zeitraum nach den Bauzuständen (prognostische Analyse) dargestellt. Dazu gehören die Arbeitsschritte der Modellerstellung (2D bis 3D), Parametrisierung, Simulation der wesentlichen Baustände bzw. Lastfälle, die Durchführung der Berechnung und Auswertung der Ergebnisse.
Für eine adäquate Parametrisierung in den Berechnungsmodellen sind gesteinsmechanischen Untersuchungen im Labor durchzuführen. Solche gesteinsmechanischen Untersuchungen sind z.B. Kriechversuche an Salinargesteinen, Scherfestigkeitsversuche an Gestein-Baustoff-Prüfkörpern und Messungen zur Bestimmung der hydraulischen Eigenschaften.
Der Rahmenvertrag umfasst i. W. die oben genannten Untersuchungen und Analysen sowie Beratungsleistungen, die im engen Zusammenhang mit den bereits genannten Leistungen stehen. Beispiel für diese Beratungsleistungen sind die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zu geomechanischen Aspekten oder die fachliche Beratung der BGE in speziellen Fragen zur Geomechanik.
Die Bieter müssen daher über entsprechende Erfahrungen bei der Durchführung von Laborversuchen und numerischer Analysen mit geeigneten Rechentools verfügen.
Der AG hat die Option, einseitig über die Fortsetzung des Vertrages um weitere 24 Monate zu entscheiden, falls dies zur Erfüllung der vertraglichen Leistungsziele, die sich insbesondere aus diesem Vertrag selbst sowie aus dem Stand der Planungen und Vorbereitungen zur Stilllegung des ERAM ergeben, erforderlich ist.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
Referenzen:
Zur Darlegung einer fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über Projekte, die er erfolgreich durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden.
Qualitätssicherung:
Der Bewerber sollte über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen. Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.
1. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde 2. Falls keine Zertifizierung besteht, muss der Bewerber eine Beschreibung der eigenen Qualitätssicherungsstruktur vorlegen. Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen.Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Interessenkonflikt:
Beim Bewerber dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die darin begründet sein können, dass der Bewerber gleichgeartete Aufgaben in den letzten 5 Jahren beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) durchgeführt hat.
Die Bieter müssen über entsprechende Erfahrungen bei der Durchführung von Laborversuchen und numerischer Analysen mit geeigneten Rechentools verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.