Entwicklung einer digitalen Förderplattform des Bundes Referenznummer der Bekanntmachung: BMWi_10_21_EleFant
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwi.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer digitalen Förderplattform des Bundes
Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist die Entwicklung und der Betrieb einer digitalen Förderplattform für den Bund.
Weitere Informationen siehe nachfolgend sowie in der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist die Entwicklung und der Betrieb einer digitalen Förderplattform.
Hintergrund: Die deutsche Förderlandschaft zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität und Komplexität aus. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen:
- Förderleistungen erreichen ihre Zielgruppen nicht, da Förderinteressierte passende Förderungen nicht kennen oder identifizieren können (Intransparenz).
- Heterogene, zum Teil hochkomplexe und in unterschiedlichem Ausmaß digitalisierte Antragsprozesse verursachen teilweise hohe administrative Aufwände (sowohl auf Seiten der Förderinstitutionen als auch seitens der Fördernehmerinnen und Fördernehmer) und wirken teilweise antragsverhindernd.
- Beides wirkt sich negativ auf die Geschwindigkeit aus, mit der Mittel von Förderprogrammen abfließen können.
Gesamtzielstellung der digitalen Förderplattform ist es daher einerseits, die Transparenz über alle vorhandene Fördermöglichkeiten für Fördernehmende zu erhöhen, und andererseits, den jeweiligen Antragsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Beides zielt darauf ab, die passgenaue Vermittlung von Förderleistungen zu verbessern und zu beschleunigen sowie den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Dementsprechend beinhaltet die Plattform als Kernelemente die Recherche von zentralen Fördermaßnahmen, die sichere Abwicklung des vollständigen Antragsprozesses von Antragsstellung bis Abschluss ohne Medienbrüche sowie die Beratung zu Förderleistungen und Antragsprozessen.
Der Vertrag hat einschließlich Verlängerungsoptionen eine Höchstlaufzeit von sieben Jahren ab Zuschlagserteilung.
Interessierte Unternehmen haben sich zunächst in einem Teilnahmewettbewerb zu qualifizieren.
Vorläufiger Zeitrahmen für den sich anschließenden Dialog:
Dialogphase I vorauss.: Februar/März 2022
Dialogphase II vorauss.: März/April 2022
Dialogphase III vorauss.: April/Mai 2022
Angebotsphase: Juni/Juli 2022
Voraussichtliches Zuschlagsdatum: 31.08.2022
Der Vertrag kann bis zu 5 Mal um jeweils zwölf (12) Monate verlängert werden (Verlängerungsoption).
1. Anzahl der abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Agilität des Referenzprojekts
3. Innovationsgrad des Referenzprojekts
4. Vergleichbarkeit des Referenzprojekts "Entwicklung"
5. Vergleichbarkeit des Referenzprojekts "Betrieb"
6. Vergleichbarkeit des Referenzprojekts "Open Source"
Allgemeine Hinweise zu den Auswahlkriterien 2 bis 6:
Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 30.06.2019 gelegen haben.
Ein einzelnes Referenzprojekt kann auch mehrere Themenbereiche umfassen.
Jedes Auswahlkriterium wird höchstens einmal nach dem unten angegebenen Punkteschema gewertet. Für jedes Auswahlkriterium (2 bis 6) werden höchstens zwei Referenzprojekte bepunktet. In die Wertung fließt dann stets die höhere vergebene Punktzahl ein. Werden mehr als zwei Referenzprojekte für die Auswahlkriterien (2 bis 6) eingereicht, muss das Unternehmen kenntlich machen, welche zwei Referenzprojekte für die jeweiligen Auswahlkriterien von uns bepunktet werden sollen. Fehlt eine solche Kennzeichnung, werden wir für das jeweilige Auswahlkriterium die ersten zwei Referenzprojekte im Unternehmerbogen berücksichtigen.
Es können insgesamt maximal 63 Punkte entsprechend dem folgenden Punktesystem erreicht werden:
Zu 1.: Anzahl der abgeschlossenen Geschäftsjahre
Die Anzahl der abgeschlossenen Geschäftsjahre bestimmt sich anhand der Anzahl abgeschlossener Geschäftsjahre, für die eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) vorliegt.
Hierbei gilt folgendes Punktesystem:
- Anzahl abgeschlossener Geschäftsjahre ist mindestens 2: 3 Punkte
- Anzahl abgeschlossener Geschäftsjahre ist gleich 1: 0 Punkte
Zu 2.: Agilität
Der Grad der Agilität bestimmt sich anhand des Ausmaßes der agilen nutzerzentrierten Realisierung digitaler Produkte (z.B. nach Scrum), inklusive User Research und Hypothesentests.
Hierbei gilt folgendes Punktesystem:
- Sehr hoher Erfüllungsgrad: 10 Punkte
- Hoher Erfüllungsgrad: 7 Punkte
- Mittlerer Erfüllungsgrad: 4 Punkte
- Geringer Erfüllungsrad: 1 Punkt
Zu 3.: Innovationsgrad
Der Innovationsgrad bestimmt sich anhand des Ausmaßes der Entwicklung innovativer Lösungen (d.h. beispielsweise im Kontext von Web-Applikationen, Cloudsystemen, Big Data, Machine Learning, Deep Learning oder neuronalen Netzen) oder entwicklungsseitiger Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle (d.h. Geschäftsmodelle, deren Ähnlichkeit hinsichtlich zentraler Aspekte des Geschäftsmodells zu am Markt bereits etablierten Geschäftsmodellen gering ist).
Hierbei gilt folgendes Punktesystem:
- Sehr hoher Erfüllungsgrad: 10 Punkte
- Hoher Erfüllungsgrad: 7 Punkte
- Mittlerer Erfüllungsgrad: 4 Punkte
- Geringer Erfüllungsrad: 1 Punkt
Zu 4.: Vergleichbarkeit "Entwicklung"
Der Grad der Vergleichbarkeit bestimmt sich durch
- Betreuter Auftraggeber war eine deutschsprachige Gebietskörperschaft (Kommunen, Länder, Bund)
- Referenzeigner war Träger der Gesamtverantwortung
- Projektvolumen > 150 erbrachte Personentage
Hierbei gilt folgendes Punktesystem:
- 3 Vergleichbarkeitsgrade erfüllt: 10 Punkte
- 2 Vergleichbarkeitsgrade erfüllt: 7 Punkte
- 1 Vergleichbarkeitsgrad erfüllt: 4 Punkte
Zu 5.: Vergleichbarkeit "Betrieb"
Der Grad der Vergleichbarkeit bestimmt sich durch
- Betreuter Auftraggeber war eine deutschsprachige Gebietskörperschaft (Kommunen, Länder, Bund)
- Verantwortung für den Betrieb einer Software in Zusammenarbeit mit Cloud-Anbietern
- Referenzeigner war Träger der Gesamtverantwortung
- Betriebslaufzeit > ein Jahr und Nutzeranzahl > 1.000 Nutzer
Hierbei gilt folgendes Punktesystem:
- 4 Vergleichbarkeitsgrade erfüllt: 10 Punkte
- 3 Vergleichbarkeitsgrade erfüllt: 7 Punkte
- 2 Vergleichbarkeitsgrad erfüllt: 4 Punkte
- 1 Vergleichbarkeitsgrad erfüllt: 1 Punkt
Wobei die erzielte Punktzahl mit dem Faktor 2 zu multiplizieren ist.
Zu 6.: Vergleichbarkeit "Open Source"
Der Grad der Vergleichbarkeit der Referenz bestimmt sich durch
- Den Umfang der Entwicklungsleistungen von Open Source-Software
- Den Schwierigkeitsgrad der entwickelten Open Source-Software
Hierbei gilt folgendes Punktesystem:
- Sehr hoher Erfüllungsgrad: 10 Punkte
- Hoher Erfüllungsgrad: 7 Punkte
- Mittlerer Erfüllungsgrad: 4 Punkte
- Geringer Erfüllungsrad: 1 Punkt
Für alle Auswahlkriterien zusammen kann eine Höchstpunktzahl von 63 Punkten erreicht werden.
Beispiel 1: Ein Unternehmen reicht zu jedem der Auswahlkriterien (2 bis 6) zwei Referenzprojekte ein. Der Auftraggeber bepunktet alle zehn eingereichten Referenzprojekte hinsichtlich des jeweils relevanten Auswahlkriteriums und lässt pro Auswahlkriterium die Punktzahl des besser bewerteten Referenzprojekts in die Gesamtbewertung einfließen.
Beispiel 2: Ein Unternehmen reicht eine Projektreferenz ein, mit dem es alle Auswahlkriterien (2 bis 6) abdeckt. Der Auftraggeber nimmt je Auswahlkriterium eine Bepunktung des Referenzprojekts vor und lässt die erzielten Punktzahlen in die Gesamtbewertung einfließen.
Option I: Förderleistungsbeschreibung und Suchfunktion.
Das Unternehmen verpflichtet sich, Funktionalitäten zur Standardisierung von Förderleistungsbeschreibungen zur Datenerfassung und zur Suche zu identifizieren oder zu entwickeln und bereitzustellen, falls der Auftraggeber dies wünscht.
Option II: Überführung der Förderdatenbank des Bundes in den Standard XFLB
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Überführung der Daten der Förderdatenbank des Bundes in den Standard XFLB ebenso wie die Nachhaltung für eine Übergangszeit sicherzustellen, falls der Auftraggeber dies wünscht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussgrund gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Darstellung der Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
4. Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als 6 Monate zum Ende der Teilnahmefrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
5. Angabe über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Angaben sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll.
6. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Zu 5:
Gefordert ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) aus mindestens einem abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Zu 6:
Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (im Fall einer Eigenerklärung behält sich der Auftraggeber vor, noch vor der Zuschlagserteilung die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer Versicherung zu fordern).
7. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl festangestellter Beschäftigter des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
8. Nachweis über ein gültiges Security Zertifikat (z.B. zertifiziert auf Basis ISO 27001 oder gleichwertig). Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation. Der Nachweis kann auch als Eigenerklärung geführt werden.
9. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, des Erbringungszeitraums, des Auftragsvolumens und des Auftragsinhalts einzureichen. Geeignet ist eine Referenz, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Projektzielen vergleichbar ist. Ein Auftrag fällt nicht mehr in den 3-Jahreszeitraum, wenn das Ende des Projekts vor dem 30.06.2019 lag.
In begründeten Fällen genügt als Unternehmensreferenz, wenn der Bewerber im Teilnahmeantrag belegt, dass das benannte Referenzprojekt ganz oder zu einem ganz überwiegenden Teil von einem Team erbracht worden ist, das im Zeitpunkt der Erbringung noch bei einem anderen Unternehmen angestellt war.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Dazu kann er auch die benannten Ansprechpartner beim Auftraggeber / Kunden kontaktieren. Der Bewerber hat daher sicherzustellen, dass der Auftraggeber zu einer solchen Kontaktaufnahme befugt ist. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.
Zu 7:
Zum Ende der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre muss der Bewerber über festangestellte Beschäftigte innerhalb der EU verfügt haben, deren Beschäftigungsumfang im Durchschnitt der beiden Geschäftsjahre - jeweils zum Ende des Geschäftsjahres - mindestens zehn (10) und für jedes Geschäftsjahr einzeln mindestens fünf (5) Vollzeitäquivalenten entsprach.
Zu 9:
Folgende Bereiche mit den genannten Unterpunkten müssen durch eine oder mehrere Referenzen mindestens abgedeckt worden sein:
"Themenbereich Entwicklung":
- Softwareentwicklung im Bereich digitale Plattformen, d.h. Online-Plattformen, die die direkte Interaktion zwischen zwei oder mehr Teilnehmergruppen ermöglichen
- Digitale Abbildung rechtsverbindlicher Antrags- oder Freigabeworkflows
- Softwareentwicklung auf einer marktgängigen oder einer Open Source Entwicklungsplattform/-umgebung
- Entwicklung einer datenbankspezifischen Suchfunktion basierend auf einer marktgängigen oder Open Source search engine
- Integration zahlreicher Softwarekomponenten über standardisierte Schnittstellen (APIs)
"Themenbereich Betrieb":
- IT-Service-Management im Betrieb, das heißt der technische Support für eine eigenentwickelte Software
- Integration von Entwicklung und IT-Betrieb
- Berücksichtigung von Datenschutz und IT-Sicherheit im Kontext von Daten mit hohem Schutzbedarf
"Themenbereich Open Source":
- Entwicklung weitestgehend auf Basis von Open Source-Software
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Rechnungen in elektronischer Form gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes auszustellen und zu übermitteln
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVXRAV6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.