Auftragsbekanntmachung: Förderzentrum im Bockfeld - Erweiterungsneubau (Generalplanung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fzbhi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragsbekanntmachung: Förderzentrum im Bockfeld - Erweiterungsneubau (Generalplanung)
Erweiterungsneubau des Förderzentrums im Bockfeld - Generalplanung: Objektplanung (LP 1-9), Freianlagen (LP 1-9), TWP (LP 1-6), TGA (LP 1-9).
Förderzentrum im Bockfeld, Im Bockfelde 84, 31137 Hildesheim
Der Neubau, als Erweiterung des Förderzentrums in Hildesheim, ist natürlich und barrierefrei. Energetisch erhält sich das neue Gebäude selbst, wie ein lebender Organismus und schont damit natürliche Ressourcen. Der Neubau erreicht mit seinen technischen Systemen eine positive Energiebilanz und trägt zum Energiebedarf des Gebäudebestands bei. Bei der Auswahl der Baustoffe steht die ökologische Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit während Planung und Bau im Vordergrund. Alle Verkehrsflächen sind funktional, gleichzeitig inklusive Begegnungs- und Bewegungsräume und werden von allen "kleinen und großen Menschen" rege genutzt. Innen und außen ist das Gebäude hell und bunt, wie der Geist des Gebäudes und die Menschen in ihm. Rückzugsräume und moderne Pflegebäder gehören zu den 17 Bildungsclustern in denen sich Kinder und Jugendliche beim Lernen wohlfühlen. Eine digitale Anbindung des Gebäudes zur Außenwelt ist selbstverständlich.
NUF Neubau ca. 1.900 m².
Eine Generalunternehmervergabe ist angedacht.
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremienbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "Bockfeld_Honorarangebot_Generalplanung.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1. +2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderzentrum im Bockfeld - Erweiterungsneubau (Generalplanung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sarstedt
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31157
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://kiefersander.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VRNYS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.