St. Martini gGmbH Krankenhaus Duderstadt: 1. Bauabschnitt Neukonzeption-Pflege u. Fachdisziplinen, Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: DUD-NST01-01-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duderstadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 37115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-duderstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekoordinator.de/st-martini-krankenhaus-in-duderstadt/
Abschnitt II: Gegenstand
St. Martini gGmbH Krankenhaus Duderstadt: 1. Bauabschnitt Neukonzeption-Pflege u. Fachdisziplinen, Abbrucharbeiten
Die St. Martini-Krankenhaus GmbH Duderstadt beabsichtigt, die Bestandsgebäude um mehrere Anbauten zu erweitern. Im Vorfeld ist hierzu der Abbruch von drei eingeschossigen Gebäuden mit Flachdach erforderlich.
Duderstadt, DE
Bestandteil dieser Ausschreibung sind nachfolgende Leistungen: DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten:
Abbrucharbeiten, 3 Gebäudeteile mit 865m³+804m³+365m²
als Komplettabbruch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
St. Martini gGmbH Krankenhaus Duderstadt: 1. Bauabschnitt Neukonzeption-Pflege u. Fachdisziplinen, Abbrucharbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach VOB/A § 17 EU Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 3a EU Abs. 2 Satz 2 ...andere schwerwiegende Gründe.
Grund: Wesentliche Budgetüberschreitung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabe einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.