4721E03230 - Stellenwert des Inventars radioaktiver Abfälle bei der Standortauswahl für ein Endlager Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62214/4721E03230
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]521
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4721E03230 - Stellenwert des Inventars radioaktiver Abfälle bei der Standortauswahl für ein Endlager
Stellenwert des Inventars radioaktiver Abfälle bei der Standortauswahl für ein Endlager
Ziel des Vorhabens ist eine stufengerechte Zusammenstellung (§ 14, § 16, § 18 StandAG) und wissenschaftliche Begründung der Anforderungen an den Aufbau eines Inventarmodells für hochradioaktive Abfälle unter Berücksichtigung der Endlagerkonzepte für die verschiedenen Wirtsgesteine, die es dem BASE erlaubt, seine Prüfaufgaben nach § 4 StandAG vollumfänglich zu erfüllen. Die radiologischen und chemischen Inventardaten beschreiben grundlegende Eigenschaften hochradioaktiver Abfälle, die eine Vielzahl von Anforderungen an die Sicherheit eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle begründen. Dazu gehören generische wie auch standortspezifischen Anforderungen an die Eigenschaften der Wirtsgesteine als auch an das Endlagerkonzept selbst.
Das Forschungsvorhaben umfasst neben den Parametern, die im Inventarmodell erfasst werden müssen auch generelle Abschätzungen zu den bestehenden Ungewissheiten der Inventardaten und deren potenziellen Auswirkungen auf endlagerrelevante Aspekte (Sensitivität). Außerdem besteht die Notwendigkeit, den möglichen Einfluss einer verlängerten Zwischenlagerung auf die Endlagerfähigkeit der Abfälle zu untersuchen (z. B. Handhabung und Betriebssicherheit untertage, Rückholbarkeit). Weiterhin wird ein Abgleich zwischen den nach gesetzlichen Vorgaben erhobenen Inventardaten und den für die Prüfung benötigten Inventardaten erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE)
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.