Erbringung von Begutachtungsleistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung der inventarspezifischen Aspekte im Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG zur Neugenehmigung ESTRAL Referenznummer der Bekanntmachung: 9089-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Begutachtungsleistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung der inventarspezifischen Aspekte im Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG zur Neugenehmigung ESTRAL
Mit dieser Ausschreibung soll der Beschaffungsbedarf des BASE an sicherheitstechnischen Begutachtungsleistungen im Rahmen des o.g. Genehmigungsverfahrens nach § 6 AtG gedeckt werden. Zielsetzung der durchzuführenden Arbeiten ist die gutachterliche Unterstützung des BASE bei der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung der inventarspezifischen Aspekte für den Neuantrag des ESTRAL durch eine Antragstellerin, in Form von fachlicher Zuarbeit, Erstellung von Unterlagen und begleitenden Teilnahmen an Terminen im Zusammenhang mit Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen.
Salzgitter
Hintergrund des Vorhabens:
Das Vorhaben hat die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (und Sonderinventaren) außerhalb der staatlichen Verwahrung in einem neu zu errichtenden Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) am Standort der EWN GmbH im Lubmin/Rubenow zum Gegen-stand. Die Inventare sind bereits in 74 -Transport- und Lagerbehälter unterschiedlicher Bauarten verpackt und werden derzeit im Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord (ZLN, Halle 8) aufbewahrt. Im Einzelnen handelt es sich um bestrahlte Brennele-mente bzw. Brennstäbe, HAW-Glaskokillen, Ionisationskammern, Pu-Be-Neutronenquellen und aktivierte Kernbauteile der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg in Behältern der Bauarten CASTOR440/84, CASTOR440/84 mvK, CASTORKRB-MOX, CASTORHAW 20/28 CG und CASTORKNK. Außerdem umfasst das Vorhaben den Neubau eines Lagergebäudes mit Nebenanlagen wie u. a. Wachgebäuden, Nebengebäuden, Regenrückhaltebecken und Anlagensicherungszaun.
Die Begutachtung dient der Unterstützung des BASE bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der inventarspezifischen Aspekte des beantragten Vorhabens mit den in den Antragsunterlagen beschriebenen Merkmalen. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage folgender Unterlagen:
- Antrag und antragspräzisierende Schreiben,
- Sicherheitsbericht,
- weiterer Antragsunterlagen und
- behördliche Stellungnahmen und ggf. Ergebnissen zusätzlicher Amtsermittlungen.
Ein zentraler Baustein der Leistungen ist die Erstellung eines zusammenfassenden Dokuments (Gutachten) zur Beschreibung und Bewertung der sicherheitstechnischen Prüfung zu den inventarspezifischen Aspekten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Begutachtungsleistungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung der inventarspezifischen Aspekte im Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG zur Neugenehmigung ESTRAL
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.