Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Innerste 02 bei Itzum Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-087
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Innerste 02 bei Itzum
Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Innerste 02 bei Itzum, Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 1 - 9),
Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie weitere Besondere Leistungen
Innerste im OT Itzum OT Itzum 31141 Hildesheim
Das geplante Hochwasserrückhaltebecken Innerste 02 mit einem Stauraum von ca. 1,0 bis 1,5 Mio. m3 und einer Beckenfläche von ca. 80 ha liegt südlich von Itzum und östlich von Marienburg, rechtsseits der Innerste.
Das HRB soll im Nebenschluss betrieben werden. Das Absperrbauwerk besteht aus einem ca. 4.300 m langen Erddamm. Es ist zu klären, ob das HRB durch den Einbau von zusätzlichen Dämmen kaskadiert und somit das Speichervolumen erhöht werden kann. Die Binnenentwässerung des Beckenraumes ist besonders zu betrachten. Mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser und die angrenzende Bebauung und Infrastruktur sind zu untersuchen.
Nordwestlich des geplanten HRB ist die Innerste und die einmündende Beuster FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet. Es ist ein Bodenplanungsgebiet "Innersteaue" wegen erhöhter Schwermetall-belastungen der Böden ausgewiesen. Das Überschwemmungsgebiet der Innerste ist vorläufig gesichert.
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I. Objektplanung Ingenieurbauwerke: LPH 1 - 9 gem. § 43 HOAI
II. Landschaftspflegerischer Begleitplan: LPH 1 - 4 gem. § 26 HOAI
III. Besondere Leistungen:
1. Örtliche Bauüberwachung
2. Einholung der Kampfmittelfreigabe und Zusammenstellung der Informationen zu Leitungen
3. Planungsbegleitende Vermessung
4. Bauvermessung
5. Biotoptypenkartierung und Kartierung geschützter Biotope im Planungsbereich
6. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
7. Unterlagen zur Allgemeinen UVVP
8. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) - optional
9. FFH-Verträglichkeitsprüfung - optional
10. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 der Objektplanung.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Pabsch & Partner GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYYLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.