SWA_Erweiterungsbau_GP_Aufhebung Referenznummer der Bekanntmachung: Stadtwerke Achim AG - Ausschreibung Generalplanungsleistungen Erweiterungsbau SWA_Aufhebung

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-achim.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SWA_Erweiterungsbau_GP_Aufhebung

Referenznummer der Bekanntmachung: Stadtwerke Achim AG - Ausschreibung Generalplanungsleistungen Erweiterungsbau SWA_Aufhebung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in drei weiteren Bauabschnitten geplant.

Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.

Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget [Betrag gelöscht] EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE93B Verden
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Achim AG Gaswerkstr. 7 28832 Achim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibungsgegenstand sind die Generalplanungsleistungen zur umfassenden Erweiterung der Bestandsgebäude, eines Neubaus sowie Außenanlagen in drei Bauabschnitten.

Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.

Die ausgeschriebenen Leistungsinhalte sind in der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung dargestellt.

Gegenstand der Ausschreibung sind insbesondere Planungsleistungen der

- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)

- Freianlagen (§ 39 HOAI)

- Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI)

- Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)

sowie die zur funktionsfähigen Planung erforderlichen Fachplanungsleistungen wie

- Brandschutzplanung,

- Bauphysik

- die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung,

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Schlüssigkeit des Projektablauf- und Terminplans sowie eingereichten Planungskonzepts / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Architektonische und funktionale Qualität und Schlüssigkeit des eingereichten Umsetzungs- und Planungskonzeptes / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Referenzen der Projektleitungsteams / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 65
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 102-269553
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSRAVP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: D-21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB lautet:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: D-21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2021

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