sondergeschütztes KFZ Aurora
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.polizei.niedersachsen.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYCD48X
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landeskriminalamt Niedersachsen
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Erfüllungsort ist Hannover. Übergabe wird auf dem Geländer der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen -Tannenbergallee 11, 30163 Hannover- statt finden.
NUTS-Code DE92 Hannover
Der (Haupt-) Einsatzraum umfasst das gesamte Land Niedersachsen. Das bedeutet, dass der potentielle Einsatzraum sich nicht nur auf urbane Gebiete beschränkt, sondern auch anspruchsvolle, zum Teil nicht befestigte Gelände einschließt. Niedriggewässer müssen daher durchfahren werden können, weite Lehm-, Sand- und Geröllböden mit wenigen Erhöhungen müssen durchfahren werden können. Der südliche Teil des Landes Niedersachsens, wird dem Bergland zurechnet. Hier finden sich zum Teil markante Steigungen, die überwunden werden müssen. Das Bergland ist grundsätzlich aus Festgestein allerdings mit einer lockeren Sandschicht überzogen. Dies bedingt eine möglichst hohe Wattiefe und Steigfähigkeit des Fahrzeugs, sowie ein bereits sich mehrfach bewährtes Fahrgestell.
Für die besonderen Anforderungen der Polizei Niedersachsen, wird eine sehr direkte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erwartet. Das bedeutet eine ständige Betreuung dieses Projektes durch möglichst nur einen Hauptansprechpartner des Auftragnehmers, sowie einem Kernteam für die Hauptfertigungsschritte des Fahrzeugs.
Zusätzlich wird eine Abrufoption im Liefervertrag für ein zweites, baugleiches Fahrzeug vereinbart werden. Diese Option ist dann innerhalb von 36 Monaten nach der Zuschlagserteilung abrufbar.
35412200 Mannschaftstransportwagen
mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19.00
Abschnitt IV: Verfahren
1. technische Anforderungen. Gewichtung 65
2. Preis. Gewichtung 35
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2020/S 188-454939 vom 23.9.2020
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 13.2 - 269/2020_sondergeschütztes KFZ Bezeichnung: Sondergeschütztes KraftfahrzeugAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
Postleitzahl: 34016
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCD48X
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."