Krankenhaus Winsen - 525.1 HKL Herzkatheterlabor EG Referenznummer der Bekanntmachung: 4160/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]95
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krankenhaus-winsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenhaus Winsen - 525.1 HKL Herzkatheterlabor EG
bodenmontiertes einebenen FD-Röntgen- Kardangiographiesystem (neu oder refurbished) für Herzdiagnostik und Interventionen am liegenden Patienten mit folgenden Anwendungsgebieten:
- kardiologische Diagnostik und Therapie
- interventionelle Kardiologie
- Elektrophysiologie
21423 Winsen (Luhe)
Lieferung, Aufstellung und Installation von einem LHKM (monoplan) einschl. des benötigten Zubehörs und der Verbrauchsmaterialien für die Erstausstattung;
Einweisungs- und Schulungsplanung für das Bedienpersonal;
funktionierende Anbindung an vorh. Bild-Dokumentation;
Schnittstellenanbindung an hämodynamischen Messplatz Metek;
Abschluss eines Servicevertrages
Nebenangebote/Optionen werden zugelassen, sofern ein Hauptangebot eingereicht wurde. Diese können sich in technischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht vom Hauptangebot unterscheiden. Sie müssen aber eine Gleichwertigkeit zum Hauptangebot aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung u. betriebsfertige Montage eines Linksherzkatheter-Messplatzes (LHKM) monoplan inkl. Service
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.