Baumbewässerung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 67_218 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumbewässerung 2022
Die zu wässernden Straßenbäume befinden sich im Stadtgebiet der Stadt Braunschweig. Im Straßenbegleitgrün, in Neubaugebieten, Gewerbegebieten und Park- und Grünanlagen. Aufgrund ihrer Lage wurden benachbarte Ortsteile und Baugebiete in einzelne Lose separiert
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1
• 1.018 Stk. Straßenbäume sind mit 15 Wässerungsgängen / pro Jahr in den Pflegebezirken 1-4 der Stadt Braunschweig zu wässern.
Die Bäume befinden sich im Straßenbegleitgrün
• 175 Stk. Straßenbäume im Altbestand sind mit 20 Wässerungsgängen / pro Jahr im Innerstädtischen Bereich zu wässern.
• 394 Stk. Alleebäume sind mit 15 Wässerungsgängen / pro Jahr zu wässern.
Die Bäume sind im Straßenmittelraum gelegen
Die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebene Dienste sind für die Zeit von April bis November 2022 zu erbringen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer einer Verlängerung bis längstens zum November 2023 zuzustimmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bis Ende Oktober 2022 darüber zu informieren, ob die Verlängerungsoption gezogen werden wird.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2
• 1.858,00 Stk. Straßenbäume sind mit 15 Wässerungsgängen / pro Jahr im Stadtgebiet zu wässern.
Die Bäume befinden sich im Straßenbegleitgrün, in Neubaugebieten, Gewerbegebieten, und Park- und Grünanlagen.
Die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebene Dienste sind für die Zeit von April bis November 2022 zu erbringen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer einer Verlängerung bis längstens zum November 2023 zuzustimmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bis Ende Oktober 2022 darüber zu informieren, ob die Verlängerungsoption gezogen werden wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Arbeitgeber einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.