Sanierung Altstädter Schule-Sanierung Grundleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 021-006-493
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Altstädter Schule-Sanierung Grundleitungen
Sanierung Altstädter Schule-Sanierung Grundleitungen
Baustelleneinrichtung; Kanalreinigung im Hochdruckverfahren ca. 335m Schmutzwasser und Regenwasser
Leitungen, Beseitigung von Abflusshindernissen und Kanalprüfung mit Kamera auf ca. 20 Haltungen mit
einer mittleren Länge von ca. 25m verteilt, ca. 8-10 Kurzlinerverfahren und ca. 15 Inlinerverfahren bis zu
einer Länge von 60 m, Versiegelung von ca. 26 Linerenden und ca. 56 Öffnungen verdeckter Stutzen,
Dichtheitsprüfung von ca. 20 Haltungen mit Setzen von ca. 30 Absperrblasen, Ausfürhung mit Gestellung
der notwendigen Fahrzeuge zur Durchführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter die Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vorzulegen - Nachweis, dass der
Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, im Berufs oder Handelsregister
dieses Staates eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs.3 GWB wie folgt geregelt: Der Antrag
ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. ZifferIV2.2.Eine
spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland