Beschaffung von FTTO Switchen Referenznummer der Bekanntmachung: 021-351-379
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von FTTO Switchen
Es müssen alte Brüstungskanalswitche (FTTO Switche) fachmännisch getauscht werden. Dies beinhaltet unter anderem die Demontage der alten FTTO Switche und Netzteile, Austausch der Geräteblenden, ggf. Gerätebecher und Installation der neuen FTTO Switche inkl. der Netzteile und wieder Anschließen der LWL Uplink-Ports.
Es müssen alte Brüstungskanalswitche (FTTO Switche) fachmännisch getauscht werden. Dies beinhaltet unter anderem die Demontage der alten FTTO Switche und Netzteile, Austausch der Geräteblenden, ggf. Gerätebecher und Installation der neuen FTTO Switche inkl. der Netzteile und wieder Anschließen der LWL Uplink-Ports.
Da bereits 83 NEXANS Switche beim LK in Betrieb sind, müsste ein Anbieter eines anderen Herstellers diese Switche ebenfalls tauschen, damit eine homogene Ausstattung weiterhin gewährleistet bleibt. Demnach erhöht sich die Stückzahl in diesem Fall von 480 St. auf 563 St. Verglichen werden die Gesamtpreise der einzelnen Preisblätter. Das günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen
Erklärung NTVergG
Es muss mindestens ein staatlich geprüfter Elektriker beschäftigt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]