Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Harsefeld "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen" Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/690
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harsefeld
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21698
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.harsefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Harsefeld "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen"
Der Flecken Harsefeld sucht einen treuhänderisch tätigen Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen" im Rahmen des mit Fördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten".
Flecken Harsefeld 21698 Harsefeld
Der Flecken Harsefeld wurde mit dem Sanierungsgebiet "Steinfeldsiedlung mit Klosterteichen" in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige
Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten" aufgenommen. Die Fördermittel werden eingesetzt für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Sanierungsgebietes als Ort zum zeitgemäßen Wohnen und Leben. Das Untersuchungsgebiet soll durch einen im Rahmen dieser Ausschreibung zu beauftragenden treuhänderisch tätigen Sanierungsträger im Zuge einer Sanierungsrahmenplanung noch im Jahr 2021 mit umfangreicher Bürgerbeteiligung (z.B. Eigentümer, Mieter, Kindergarten, Kirche, Schule und Vereine) näher betrachtet werden. Nach Abschluss der Sanierungsrahmenplanung wird der Rat des Flecken Harsefeld eine entsprechende Sanierungssatzung beschließen. Im Rahmen dieser Satzung wird der Rat die Sanierungsziele definieren. Der Satzungsbeschluss ist für Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Sodann sollen in einem Zeitraum von rund zehn Jahren eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen durch den Sanierungsträger durchgeführt werden. Hierbei wird erwartet, dass der Sanierungsträger als "verlängerter Arm" des Auftraggebers tätig wird und in diesem Rahmen das Projekt während der gesamten Laufzeit begleitet und verantwortlich durchführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8CRCBP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]07-06
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland