2021_2_San_HKW_TGA - Sanierung des Heizkraftwerks - Kessel 2, 4 und NEA - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 2, 4 & 8 gem. Teil 4 § 53 (2) HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_2_San_HKW_TGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021_2_San_HKW_TGA - Sanierung des Heizkraftwerks - Kessel 2, 4 und NEA - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 2, 4 & 8 gem. Teil 4 § 53 (2) HOAI 2021
Sanierung Heizkraftwerk - Kessel 2 & 4 und NEA Universität Göttingen;
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 2, 4 und 8 gem. Teil 4 § 53 (2) HOAI 2021.
Göttingen
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 2, 4 und 8 gem. Teil 4 § 53 (2) HOAI 2021 - Sanierung des Heizkraftwerks - Kessel 2 & 4 und NEA Universität Göttingen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung weitere Leistungsstufen (LPH 5-9 abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der AG sie ihm überträgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2021_2_San_HKW_TGA - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 2, 4 und 8 gemäß Teil 4 § 53 (2) HOAI - Sanierung des Heizkraftwerks - Kessel 2 & 4 und NEA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]-3307-3308
Fax: [gelöscht]
Für die Teilnehmer besteht – bei Vorliegen entsprechender Umstände – die Verpflichtung zur Rüge gemäß § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vergabe.rib.de