Ex-Post: IT Beschaffungen für das Projekt "digitale Patientenakte" Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2021 AKH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.akh-celle.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: IT Beschaffungen für das Projekt "digitale Patientenakte"
Der Ausschreibung umfasste die IT-Beschaffung für das elektronische Pflege- und Behandlungsmanagement, sowie das Medikationsmanagement als integraler Bestandteil der krankenhausseitigen digitalen Patientenakte.
Das ALLGEMEINE KRANKENHAUS CELLE, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, ist mit insgesamt 615 Betten eines der größten Akutkrankenhäuser Niedersachsens. Auf 26 Stationen, davon 3 Intensivstationen versorgt das AKH Celle zahlenmäßig vergleichsweise eine ganze Kleinstadt:
- Rund 30.000 Patienten (davon beträgt der Anteil aus der Stadt und dem Landkreis Celle ca. 80 %) werden jährlich stationär versorgt.
- Rund 12.000 Patienten werden jährlich in den 9 OP-Sälen operiert.
- Rund 1.400 Kinder erblicken hier jedes Jahr das Licht der Welt.
Für die Betreuung der Patienten stehen in Celle ca. 230 Ärzte, 750 Pflegekräfte, 230 Mitarbeiter in Funktionsdiensten, 280 Angestellte im medizinisch-technischen Dienst, 350 Angestellte in Technik, Verwaltung, Wirtschaftsdienst zur Verfügung. Mit rund insgesamt 1.900 Mitarbeitern ist das AKH Celle einer der größten Arbeitgeber im Celler Land.
Der Ausschreibung umfasste die IT-Beschaffung für das elektronische Pflege- und Behandlungsmanagement, sowie das Medikationsmanagement als integraler Bestandteil der krankenhausseitigen digitalen Patientenakte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT Beschaffungen für das Projekt "digitale Patientenakte"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRANU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]