3621EMF110 - Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen in Deutschland II Referenznummer der Bekanntmachung: ZD2.1/AG-R-08319/3621EMF110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
3621EMF110 - Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen in Deutschland II
Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen in Deutschland II
Cottbus - DE402
Empfehlungen eines Arztes / einer Ärztin spielen eine wichtige Rolle für das gesundheitsrelevante Verhalten von Patient*innen. Daher ist es wichtig zu erfahren, wie Allgemeinmediziner*innen mit dem Thema „Elektromagnetische Felder“ (EMF) umgehen und welche Rolle elektromagnetische Felder bei der Suche nach Krankheits- und Beschwerdeursachen bzw. bei der Behandlung von Patienten spielen. Die Erkenntnisse sind wichtig um die Information der Patienten in diesem Bereich zu verbessern.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll über eine Umfrage und Fokusgruppen bei Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen deren Einstellung zu Risiken elektromagnetischer Felder, deren Relevanz im Patientenumgang sowie sich daraus ergebende Behandlungsformen erhoben werden. Dabei soll neben dem Umgang der Ärzt*innen mit dieser Thematik auch deren Informiertheit sowie Informationsbedarf und Informationsmöglichkeiten im Bereich EMF festgestellt werden.
Die Untersuchung knüpft an ein bereits durchgeführtes Vorhaben an und muss vergleichende Elemente beinhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer muss über die für die Durchführung der Befragung erforderliche wissenschaftliche Kompetenz in quantitativer und qualitativer empirischer Sozialforschung (Entwicklung wissenschaftlich belastbarer Fragebögen, Durchführung von Erhebungen per Fragebogen/ Fokusgruppen sowie deren wissenschaftliche Auswertung) verfügen und die Qualitätsstandards des ADM einhalten können. Diese Kompetenz ist durch die Auflistung bereits durchgeführter, vergleichbarer wissenschaftlicher Forschungsvorhaben ähnlichen Umfangs im Angebot nachzuweisen (mind. 3 Referenzprojekte).
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.