Sicherheitsdienst für den Wohnstandort zur Unterbringung von Geflüchteten im Pippelweg Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 50_234 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst für den Wohnstandort zur Unterbringung von Geflüchteten im Pippelweg
Sicherheitsdienst für den Wohnstandort zur Unterbringung von Geflüchteten im Pippelweg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sicherheitsdienst für den Wohnstandort zur Unterbringung von Geflüchteten im Pippelweg in Braunschweig.
Sicherheitsdienst erfolgt 24/7
Mit dem Angebot vorzulegen:
Gewerbeerlaubnis
Eigenerklärung Bewacherregister
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3 Referenzen über vergleichbare Objekte (Der Bieter hat durch 3 entsprechende Referenzen den Nachweis zu erbringen, dass er bereits in entsprechenden Einrichtungen (Wohnstandorte von Geflüchteten mit ca. 100 Personen, Bewachung 24/7) oder vergleichbar tätig gewesen ist.
Es ist darauf zu achten, dass die Referenzen zwingen den vorgenannten Kriterien entsprechen, da aufgrund von Rechtsprechungen die Nachforderung (besserer/geeigneter) Referenzen nicht zulässig ist.)
Zertifikat DIN EN 15602 oder vergleichbar
Zertifikat DIN 77200 oder vergleichbar
Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
Nach Auftragserteilung; bis spätestens 28.04.2022 nachzuweisen:
Auszug aus dem Bewacherregister
Nachweis zur Ausbildung zum Ersthelfer
Nachweis zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Nachweis Teilnahme Integrationsschulung
Nachweis Teilnahme Schulung zu deeskalierendem Verhalten
Ggf. Nachweis Sprachniveau B 1
Vorlage der Dienstanweisung
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, eine Verlängerung ist dreimal für jeweils 12 Monate möglich.
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht 4 Monate zum Monatsende vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf der dritten Vertragsverlängerung, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist. Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind.
Mit dem Angebot vorzulegen:
Gewerbeerlaubnis
Eigenerklärung Bewacherregister
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3 Referenzen über vergleichbare Objekte (Hinweise aus dem LV beachten!)
Zertifikat DIN EN 15602 oder vergleichbar
Zertifikat DIN 77200 oder vergleichbar
Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
Nach Auftragserteilung; bis spätestens 28.04.2022 nachzuweisen:
Auszug aus dem Bewacherregister
Nachweis zur Ausbildung zum Ersthelfer
Nachweis zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Nachweis Teilnahme Integrationsschulung
Nachweis Teilnahme Schulung zu deeskalierendem Verhalten
Ggf. Nachweis Sprachniveau B 1
Vorlage der Dienstanweisung
bei den vorgenannten vorzulegenden Dokumenten/Nachweisen/Erklärungen welche mit Angebotsabgabe vorgelegt werden müssen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Weitere Personen dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.