Lk Emsland - Verwertung Wertstoffgemisch (LVP+sNVP) Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-VgV 03-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-emsland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lk Emsland - Verwertung Wertstoffgemisch (LVP+sNVP)
Verwertung des kommunalen Wertstoffanteils aus der im Landkreis Emsland zum 1.1.2022 neu eingeführten Wertstofftonne (LVP + sNVP) einschließlich
- Übernahme an Umschlagstellen innerhalb des Landkreises
- Sortierung
- Bereitstellung der Flüssigkartons für die Systeme
- Verwertung der Sortierfraktionen und Entsorgung der Sortierreste
Landkreis Emsland Das Material ist an mehreren, im Landkreis gelegenen Umschlagstellen des von den dualen Systemen beauftragten Einsammlers zu übernehmen.
Verwertung des kommunalen Wertstoffanteils aus der im Landkreis Emsland zum 1.1.2022 neu eingeführten Wertstofftonne (LVP + sNVP), ca. 3.150 t pro Jahr, einschließlich
- Übernahme an Umschlagstellen innerhalb des Landkreises
- Sortierung
- Bereitstellung der Flüssigkartons für die Systeme
- Verwertung der Sortierfraktionen und Entsorgung der Sortierreste.
Der AN hat sicherzustellen, dass mindestens 50 % des Wertstoffgemisches nach der Sortierung in Materialfraktionen durch Recycling verwertet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Wertstoffgemisch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.augustin-entsorgung.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRA9H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Wartefrist nach erfolgten Mitteilungen gemäß § 134 GWB abgelaufen ist, mithin Nachprüfungsanträge nicht mehr zulässig sind.