Architektenwettbewerb: Neubau einer dritten Grundschule in Sarstedt Referenznummer der Bekanntmachung: 2104

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sarstedt
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31157
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sarstedt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4VR9Z4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4VR9Z4
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Architektenwettbewerb: Neubau einer dritten Grundschule in Sarstedt

Referenznummer der Bekanntmachung: 2104
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf Grund der in den kommenden Jahren steigenden Grundschülerzahlen beabsichtigt die Stadt Sarstedt eine 3. Grundschule zu errichten. Für diese Schule soll das städtische Grundstück "Auf der Kassebeerenworth 17" genutzt werden. Momentan befindet sich auf diesem Grundstück die stark in die Jahre gekommene alte Hauptschule, die abgerissen und entsorgt werden soll. Danach soll hier zukünftig eine 3 zügige Grundschule entstehen, die auf einen 4. Zug erweiterbar sein muss. Neben der alten Hauptschule befindet sich auf dem Grundstück momentan auch eine sanierungsbedüftige Turnhalle. Diese wird vorrangig, Stand jetzt, durch Sportvereine und Kindergärten genutzt. Die alte Halle soll im Zuge des Schulneubaus durch eine neue Halle auf dem gleichen Grundstück ersetzt werden.

Den wirtschaftlichen und energetischen Anforderungen soll der Entwurf gleichermaßen gerecht werden.

Die Stadt Sarstedt möchte mit dem Wettbewerbsverfahren ein optimales Ergebnis im Hinblick auf die Gestaltung, die Funktionalität und die Wirtschaftlichkeit erzielen.

Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Architekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.

Die NUF des zu entwerfenden Gebäudes im Wettbewerb beträgt 3.899,00 m².

Dazu sind Gesamtplanungsleistungen gemäß § 34 Objektplanung und § 39 Freianlagen LPH 2-9 (LPH 6-8 in Teilen), § 51 Tragwerksplanung LPH 2-6 und § 55 Technische Ausrüstung AG 1-6 + 8 LPH 2-9 (LPH 6+7 in Teilen) zu erbringen.

Die Beauftragung erfolgt in 5 Stufen:

Stufe 1: LPH 2

Stufe 2: LPH 3

Stufe 3: LPH 4

Stufe 4: LPH 5+6

Stufe 5: LPH 7-9

Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Erfüllen mehr Bewerber die Voraussetzungen zur Teilnahme, als Teilnehmer vorgesehen sind, wird anonym per Losentscheid ausgewählt. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen einzuholen. Die formellen Kriterien sind vom Architekten zu erfüllen.

Der Auslober behält sich vor, fünf Büros im Vorfeld auszuwählen, die am Wettbewerb teilnehmen, die nicht über das Losverfahren ermittelt werden. Der Auslober behält sich zudem vor, die unter IV.2) genannten Büros durch andere Büros zu ersetzen, so die unter IV.2) nominierten Büros die nachgenannten Kriterien (III.1.1 bis III.1.2) nicht erfüllen.

Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen zu entnehmen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Hausmann Architekten GmbH, Aachen
Hirsch Architekten, Hildesheim
KIEFER I SANDER ARCHITEKTEN BDA PartG mbB, Sarstedt
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Gemäß der Wettbewerbsauslobung.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/01/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Es werden als Preise ausgelobt:

[Betrag gelöscht] EUR netto als 1. Preis

[Betrag gelöscht] EUR netto als 2. Preis

[Betrag gelöscht] EUR netto als 3. Preis

[Betrag gelöscht] EUR netto als 4. Preis

2 Anerkennungen zu je [Betrag gelöscht] EUR netto

An Aufwandsentschädigungen und Preisen werden somit insgesamt:

[Betrag gelöscht] EUR ohne Mehrwertsteuer

[Betrag gelöscht] EUR zuzüglich ges. Mwst.

[Betrag gelöscht] EUR brutto

ausgelobt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Jeder Teilnehmer erhält nach der Sitzung des Preisgerichtes gem. § 7 (2) RPW eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR netto (gegen Rechnung direkt an Auslober) sofern die Arbeit zur Preisgerichtssitzung zugelassen wurde.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Volker Droste, Architekt BDA, Oldenburg
Dipl.-Ing. Julia Tophof, Architektin, Berlin
Dipl.-Ing. Thomas Möhlendiek, Architekt BDA, Braunschweig
Dipl.-Ing. Petra Zymara, Architektin BDA, Hannover
Dipl.-Ing. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Essen (angefragt)
Rembert Andermann, Leiter FB 3 der Stadt Sarstedt, Sarstedt
Heike Brennecke, Bürgermeisterin der Stadt Sarstedt, Sarstedt
N.N., Ratsmitglied Fraktion (in Bildung), Sarstedt
N.N., Ratsmitglied Fraktion (in Bildung), Sarstedt
Dipl.-Ing. Christine Früh, Landschaftsarchitektin, Hannover
Dipl.-Ing. Anne-Kathrin Langenberg, Architektin, Hannover
Christoph Neuber, stv. Bürgermeister der Stadt Sarstedt, Sarstedt
Julian Genz, FB 3 der Stadt Sarstedt, Sarstedt
N.N., Ratsmitglied Fraktion (in Bildung), Sarstedt
N.N., Ratsmitglied Fraktion (in Bildung), Sarstedt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.

Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.

Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.

Bewerberfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (s. unter IV.2.2) über die Plattform zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VR9Z4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.

R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:

a)

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.

b)

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c)

Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2021

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