Lärmschutz - Anlage Giselbertstraße mit: Tiefgründung, Lärmschutzwand, Lärmschutzwall, Spielplatz, Wegen, Bepflanzung und Photovoltaik in 21614 Buxtehude
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buxtehude.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lärmschutz - Anlage Giselbertstraße mit: Tiefgründung, Lärmschutzwand, Lärmschutzwall, Spielplatz, Wegen, Bepflanzung und Photovoltaik in 21614 Buxtehude
Zum Schutz des Neubaugebietes Giselbertstraße im Westen der Hansestadt Buxtehude, unmittelbar nördlich der Bahnlinie Hamburg - Cuxhaven, wird eine rund 300 m lange Lärmschutz - Anlage erstellt.
Sie gliedert sich in zwei, durch Straßen getrennte Bauabschnitte mit insgesamt drei Wandabschnitten mit einer Durchgangsschleuse für Fußgänger.
Die Lärmschutzwand (LSW) erhält eine Tiefgründung und wird jeweils auf einem Wall errichtet.
Die LSW wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet.
Auf der nördlichen Seite liegt die künftige, zu schützende, Bebauung. Hier werden unbefestigte Pflegewege und Bepflanzungen hergestellt.
Auf der Südseite werden barrierefrei Wege mit Bänken und Sitzmauern angelegt. Die Landschaft erhält einen parkähnlichen Charakter. Die Wand wird teilweise mit Rankgittern und Nisthilfen ausgestattet.
Im Nordosten wird ein Spielplatz angelegt.
Direkt in östlicher Verlängerung soll später ein Gebäude (die "Gisi - Box") den Wandabschluss bilden.
21614 Buxtehude, Giselbertstraße, gegenüber Haus Nr. 3 - 7b
- Vibrationsarme Tiefgründung mit 68 Stahlrohren, Durchmesser 762 mm und 863 mm. Längen bis 17 m, im Mittel 14 m.
- Stahlstützen HEA-, HEB und HEM 240, zum großen Teil als verschweißte doppelte Doppel - T Profile zur Befestigung der Wand - Tafeln der Lärmschutzwand.
- ca. 1.000 m² Lärmschutz - Wand - Paneele aus Aluminium - Lochblech mit unterschiedlichen Lochungen und -Farbgebungen (pulverbeschichtet) zur Gestaltung. Sockelbereiche aus Stahlbeton - Fertigteilen. Wandlänge = ca. 300 m in drei Einzelabschnitten.
- Gestalterische Elemente an der Wand, wie Nisthilfen, Rankgitter, LED - hinterleuchtetes "City - Branding", Graffiti - Bereich, Boulder - Kletterbereich, Bereich mit "Tafel - Lack".
- Photovoltaikanlage auf dem Großteil der Lärmschutzwand zur Volleinspeisung mit Tiefenerdung.
- Wallmodellierung mit rund 12.500 m³ definiertem, zu lieferndem Sand und definiertem, zu lieferndem Mutterboden, sowie vorhandenem, zwischen zu lagerndem Mutterboden. Wallhöhe = ca. 3-5 m. Teilweise Böschungssicherung mit 780 m² wabenartigen Flechtbändern, 130 m Faschinen und 440 m² Saatmatten.
- 40 m Geländeabfangung (<2m) mit abgestuften Gabionen. Über 14 m Länge zusätzlich mit kombinierter Winkelstütze aus Stahlbeton.
- 2.550 m² Wegebau mit Gestaltungspflaster und ungebundenen Schichten mit Rampen und Treppen.
- Anlage von Sitzkanten aus Naturstein und als Einfassung von Baumscheiben
- Bänke (2 x Rund-, 2 x Bogen-, 3 x Linear) nach definierter Vorgabe aus heimischen Hölzern, 3 Fahrradbügel, 6 Abfallbehälter.
- Anlage eines Spielplatzes zum Großteil in Hanglage.
- Entwässerungsanlage mit Sickermulden und -leitungen, Überläufen und Regenwasserleitungen.
- Bewässerungsanlage für die begrünten Bereiche südlich der LSW.
- Bepflanzung der Wallanlagen mit 56 Bäumen, 704 Sträuchern und 310 m² Bodendeckern, 2.860 m² Rasen- und 2.010 m² Wiesenfläche als Landschaftspark.
- Bauseits gestellte Kabel und Leerrohre verlegen.
Weitere Fristen:
- Bestellung sämtlicher zeitkritischer Materialien der Lärmschutz - Anlage (insbesondere Stahl- und Leichtmetall) durch AN im April 2022 direkt nach Beauftragung.
- Baubeginn: im April 2022
- Fertigstellung der reinen Anlage zur Gewährleistung des Lärmschutzes (Lärmschutzwand): bis Ende September 2022.
- Herstellung der Anlagen und Bauwerke bis November 2022.
- Pflanz- und Saatarbeiten Herbst 2022, bzw. spätestens im Winter / Frühjahr 2022 / 2023.
- Letzte Nachsaatarbeiten im Frühjahr 2023 - Fertigstellungspflege bis Herbst 2023.
- Entwicklungspflege über 3 Jahre nach Abnahme der Pflanz- und Saatflächen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung des Bieters" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dieser wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden.
Ferner wird erklärt, das Unternehmen:
— ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen.
— hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen (§ 44 Abs. 1 VgV).
— hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
— Handelsregisterauszug (nach separater Aufforderung).
Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d. h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen
- Nachweis über den Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie über die durchschnittlich jährliche Beschäftigungszahl.
- Nachweis, dass das Unternehmen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art, Umfang sowie Vertragsdauer) ausgeführt hat.
Der Nachweis von 3 Referenzobjekten, die mit der beschriebenen Leistung für folgende Arbeiten:
-Erschütterungsarme Tiefgründung
-Stahlbau
-Erstellen von Lärmschutzwänden
-Tiefbauarbeiten
-Garten- und Landschaftsbau
vergleichbar sind, müssen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachweise sollen mindestens enthalten:
-Name und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung
-Ausführungsort und Nutzungsart des Objektes
-Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert
-Leistungszeitraum
-Angabe von Kontaktdaten für Rückfragen beim Referenzgeber
Angaben über die Qualifikation des Personals:
-Nachweis über die Berufsqualifikation des Projektleiters
-Nachweis über die Mitarbeiterstruktur, Auslastung und Vertretungsregeln
-Angaben über spezielle Qualifikationen und Ausbildungen
Für den Einsatz von Nachunternehmen gilt, dass dieser entsprechend qualifiziert ist, für die Ausführung der entsprechenden Leistungen zu binden ist und dessen Referenzen vorzulegen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) verpflichtet. Insbesondere ist die Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Ein entsprechendes Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bieterfragen sind bis spätestens zum 20.01.2022 über das Verfahren im Vergabeportal "Subreport -Bieterkommunikation" möglich. Später eingehende Fragen können nicht berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]