Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 110 Fassade / Fenster/ Sonnenschutz FT-N Referenznummer der Bekanntmachung: S2UWN_1.7_VE110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 110 Fassade / Fenster/ Sonnenschutz FT-N
Fassade, Fenster, Außentüren, Sonnenschutz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fassadenarbeiten- Hinterlüftete Fassade mit Trapezblech , Lochblech- Anarbeiten Bestandsfassade im Bereich der neuen Fenster- Anarbeiten Bestandsfassade nach schließen der Öffnung des alten Haupteingang BestandgebäudePR Fassade:- PR Fassade mit Schiebetür im Eingangsbereich Nord des Anbaus NeuFenster- Neue Fenster Anbau Neu- Neue Fenster im BestandsgebäudeAußentüren- Außentüren Dachtechnikzentrale und Anlieferung Anbau Neu- Neue Haupteingangstür Notaufnahme BestandsgebäudeSonnenschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schleiz
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07907
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.