Schildermaterial Knotenpunktsystem SEL Referenznummer der Bekanntmachung: SEL-2021-011
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emsland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schildermaterial Knotenpunktsystem SEL
Herstellung und Lieferung der Beschilderung für die Einführung eines Fahrrad-Knotenpunktsystems im südlichen Emsland.
Detaillierte Angaben können den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung", entnommen werden.
Landkreis Emsland Ordeniederung 1 49716 Meppen Rechtlicher Haupterfüllungsort ist der Verwaltungssitz des Landkreise Emsland (Ordeniederung 1, Meppen).
Die im Rahmen dieser Ausschreibung nachgefragten Leistungen sind tatsächlich an die folgenden Orte im Gebiet zu erbringen:
Freren, Lengerich, Spelle, Emsbüren, Salzbergen, Lingen (Ems)
Details hierzu können den Vergabeunterlagen, hier insbesondere den Dokumenten "Leistungsbeschreibung" sowie "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen", entnommen werden.
Details zur Beschaffung können den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung", entnommen werden. Die Bestandteile der Ausschreibung (Titel 1 und Titel 2) haben unterschiedliche Ausführungsfristen.
Die Angaben zum geschätzten Wert begründen keine Ansprüche und stellen lediglich geschätzte Werte dar.
Die Vergabestelle verfügt für die nachgefragten Leistungen über ein Budget in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto. Details hierzu können den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung", entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Unternehmensregister des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. der §§ 123, 124 GWB und/oder zur Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB
Hierfür sowie für die sonstigen nachgefragten Eignungskriterien kann das seitens der Vergabestelle bereitgestellte Formblatt 124 LD genutzt werden.
Im Weiteren wird auf die entsprechenden Vorgaben der Vergabeunterlagen, hier insbesondere auf das Dokument
"Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen", verwiesen.
(1) Abgabe einer Tariftreue- und Mindestlohnerklärung gem. § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle verweist hinsichtlich detaillierte Angaben zu den nachgefragten Leistungen und zu den Rahmenbedingungen dieser Ausschreibung ausdrücklich auf die bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0D4J9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und
Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134
Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html