Modulerweiterungen Finanzssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 2005/S 115-114013
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hildesheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modulerweiterungen Finanzssoftware
Markt 2, 31134 Hildesheim
Umstellung Haushalts-Kassen- und Rechnungswesen auf kameral führend
buchendes, doppikfähiges neues kommunales Rechnungswesen. Finanzsoftware
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Software Finanzsystem
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Änderung aufgrund rechtlicher und organisatorischer Erfordernisse. Erweiterung von Modulen in Bezug auf Prozesse im Rahmen des Buchungsgeschäftes mit der Software H&H proDoppik
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Die Finanzsoftware H&H wurde im Jahr 2005 nach Durchführung eines
europaweiten Vergabeverfahrens beschafft.
Nach Ergänzung eines Moduls zur E-Bilanz sollen nunmehr weitere Module beschafft werden die aufgrund von rechtlichen und organisatorischen Anforderungen erforderlich sind.
EBICS:
Die Stadt Hildesheim setzt derzeit das Fremdverfahren für die Übermittlung und Abholung der Bankdaten ein. Hier wäre eine Anpassung auf das neue CAMT-Format erforderlich, da dieses Stand der Technik ist und ab der nächsten H&H-Version 5.02 ausschließlich akzeptiert wird. In diesem Zusammenhang wurde das von H&H inzwischen ausgereifte Modul EBICS betrachtet, welches die Funktionalitäten jetzt auch direkt innerhalb von H&H proDoppik bereit stellt. Durch die Beschaffung werden Systembrüche und die Pflege von dem zusätzlichen System sFirm abgestellt
ePayment:
Im Rahmen der Einführung des „Digitalen Rathaus“ bei der Stadt Hildesheim für die Bereitstellung der OZG-Leistungen, muss auch die Zahlungsabwicklung über das Portal an das Rechnungswesen H&H proDoppik übergegeben werden. Hierfür stellt H&H die notwendigen Funktionalitäten und vor Allem die Schnittstelle im Rahmen des Moduls ePayment zur Verfügung. Die Beschaffung ist zwingende Voraussetzung für die Bereitstellung des Services „Online-Zahlung“ und die anschließende Abwicklung dieser Zahlungen.
Inventur App: Da es nicht mehr zeitgemäß ist, Inventurlisten auf Papier zu drucken, soll nun die von H&H angebotene InventurApp angeschafft werden. Über die App werden die Inventurlisten digital und mit allen in H&H proDoppik vorhandenen Informationen (z.B auch Fotos) auf einem Tablet zur Verfügung gestellt. Es können dann vor Ort, per Barcodescan, die vorhandenen Vermögensgegenstände erfasst werden. Anschließend erfolgt ein Abgleich und es wird direkt eine Übersicht der noch fehlenden Vermögensgegenstände angezeigt. Abschließend werden die Inventurdaten wieder digital an das Rechnungswesen übergeben.
PDF-Server intern:
Im Rahmen der Einführung des digitalen Anordnungsworkflows hat sich herausgestellt, dass von den Organisationseinheiten häufig schreibgeschützte bzw. formularbasierte Word-Dokumente als buchungsbegründende Belege für Einnahmen nach H&H übergeben werden müssen. Diese Dokumente können von dem Standard-Word-Treiber jedoch nicht von H&H proDoppik in das erforderliche PDF-Format umgewandelt werden. Durch den internen PDF-Server kann direkt das schreibgeschützte / formularbasierte Word-Dokument per Drag & Drop nach H&H gezogen werden. Weiterhin unterstützt der PDF-Server auch weitere Dokumentarten, die bisher vorher manuell umgewandelt werden mussten.
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen können diese Funktionen nicht von einer anderen Software erfüllt werden, ein Wechsel des Auftragnehmers ist nur mit komplettem Wechsel der eingesetzten Software möglich. Dies würde beträchtliche Zusatzkosten erfordern, weshalb es gerechtfertigt ist an der bisher eingesetzten Software und den getätigten Investitionen festzuhalten und diese Software zu erweitern und die Module beim bisherigen Auftragnehmer zu beziehen.Ein einzelnes Modul eines anderen Anbieters dembestehenden System zuzufügen ist nicht möglich. Schon in technischerHinsicht liegt hier eine Inkompatibilität vor. Eine Umstellung des gesamtenSystems ist nachvollziehbar bei dem Verhältnis von den kleinerenAnpassungen zu dem großen Gesamtprojekt und der laufenden Kostenund zusätzlichen Schulungsbedarfen etc. völlig unwirtschaftlich.