Vergabeverfahren Generalplanerleistungen Hoch- und Tiefbau für den Neubau der Baustufe 1 -Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum- der Universitätsmedizin Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21E71240BS1004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Generalplanerleistungen Hoch- und Tiefbau für den Neubau der Baustufe 1 -Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum- der Universitätsmedizin Göttingen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nachstehend und in den Vergabeunterlagen - inkl. der Unterlagen der späteren Verhandlungsphase und dort insbesondere inkl. des Vertrages - näher definierten Planungsleistungen für die Baustufe 1 - dem Operativen Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum im Zusammenhang mit der baulichen Erneuerung im Bereich der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Die Auftraggeberin beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die Generalplanung Hoch- und Tiefbau, inklusive BIM-Gesamtkoordination, für die Leistungsphasen 2 - 5 dieser Baustufe 1 zu beauftragen.
Grob umfasst diese Generalplanung Hoch- und Tiefbau
- Objektplanung Gebäude und Innenräume; inkl. BIM-Gesamtkoordination und Fassadentechnik, Inneneinrichtung, Nachhaltigkeitsplanung/-zertifizierung/CO2-Neutralität
- Verkehrsanlagenplanung mit Anteilen der Freianlagenplanung
- Leistungen für Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
- Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik)
- Brandschutz
- Planungsbegleitende Vermessung
- Planung der Barrierefreiheit
- Optimierte Abstimmung sämtlicher Leistungen aufeinander
- Anschluss an den Bestand.
Der zu beauftragende Generalplaner Hoch- und Tiefbau für die LP 2-5 soll grundsätzlich alle klassischen Objekt- und Fachplanungsbereiche bearbeiten können. Die Leistung der Prüfung und Freigabe der Werk- und Montageplanung der ausführenden Unternehmen, das Fortschreiben der Ausführungsplanung bis zum gebauten Bestand als as-built-Modell und eine fach-planungstechnische Beratung wird Teil dieses Generalplanervertrages.
Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Ermittlung der für das Verhandlungsverfahren vorgesehenen fünf Bieter durch Anwendung der nachstehenden Auswahlkriterien:
- Mittlerer Jahresumsatz des Bewerbers (mittlerer Jahresumsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (netto); max. 10 Punkte).
- Besondere Erfahrungen des Bewerbers / Organisation (die Auftraggeberin erwartet den Nachweis, dass der Bewerber ein inter-nes Qualitätssicherungssystem installiert hat und betreibt. Der Nachweis kann durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung oder einer textlichen Darstellung des QS-Systems; max. 5 Punkte).
- Bewertung der eingereichten Referenzen (Vergleichbarkeit des Referenzobjekts, Vergleichbarkeit der Objektgröße, Leistungsumfang, Erfahrungen in der Generalplanung, Building Information Modeling (BIM), Kostenkontrolle, Nachweis Nachhaltigkeit / schonender Umgang mit Ressourcen; max. 144 Punkte).
- Bewertung der zusätzlichen BIM-Referenzen (Referenzen, die ein fortgeschrittenes BIM-Level aufweisen, erhalten Wertungspunkte; max. 15 Punkte).
- Bewertung der zusätzlichen Nachhaltigkeits-Referenzen (Referenzen, die nachhaltiges Bauen zum Gegenstand hatten, erhalten, in Anlehnung an das Zertifizierungssystem der DGNB Wertungspunkte; max. 10).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Bezugshinweis: Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB).
- Angaben zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Bei Bewerbergemeinschaften muss eine solche Erklärung oder Nachweis für jedes Mitglied mit der Bewerbung vorgelegt werden (zu den Mindestanforderung s. sogl.).
- Angaben zum Gesamtumsatz netto, Umsatz netto vgl. Dienstleistungen (zu den Mindestanforderungen s. sogl.).
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Bezugshinweis: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
- Angaben zu § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz , § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 Mindestlohngesetz.
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVerG.
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (Bezugshinweis: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
- Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 10 Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 10 Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen.
(Hinweis: Unabhängig von dieser Mindestanforderung strebt die Auftraggeberin den Abschluss einer Projektversicherung an, an deren Kosten sich der spätere Auftragnehmer mit einem seinem Risiko angemessenen Anteil beteiligen wird.)
- Der mittlere Jahresumsatz, den der Bewerber mit vergleichbaren Leistungen (Generalplanungsleistungen im Krankenhausbau bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten, mindestens Honorarzone IV) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) mindestens 5,0 Mio. Euro p. a. netto betragen.
- Referenzen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (zu den Mindestanforderungen s. sogl.)
- Referenzen (keine Mindestanforderung): Nachweis von bis zu fünf weiteren BIM Referenzprojekten (Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) betreffend ein Referenzobjekt mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 30 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276), die mindestens die folgenden Leistungen umfassen:
a. fachdisziplinübergreifender Austausch von 3D-Modellen im herstellerneutralen IFC-Format (Open BIM) + BFC zwischen mind. 3 verschiedenen Fachdisziplinen über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment = CDE) - Ableitung von 2D-Plänen aus Modellen und
b. modellbasierte Ermittlung und Prüfung von Mengen und Kosten
- Nachweis von bis zu fünf weiteren Referenzprojekten im nachhaltigen Bauen gemäß der Zertifizierungsprozesse der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB e. V.) oder vergleichbare, europäische Zertifizierung (Nur abgeschlossene Projekte, einschl. Nachweis der Zertifizierung) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) betreffend ein Referenzobjekt mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 10 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276) mit Angabe der erlangten Zertifizierung (gem. DGNB e. V. oder vergleichbares, europäisches Zertifizierungsverfahren).
- Mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte in der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (mindestens vollständige Erbringung der Leistungsphasen 3 und 5 gemäß HOAI) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten, mindestens Honorarzone IV) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276).
- Mindestens zwei BIM Referenzprojekte (mindestens bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 gemäß HOAI) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) betreffend ein Referenzobjekt mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276), die mindestens die folgenden Leistungen umfassen:
a. fachdisziplinübergreifender Austausch von 3D-Modellen im herstellerneutralen IFC-Format (Open BIM) + BCF zwischen mind. 3 verschiedenen Fachdisziplinen über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment = CDE) - Ableitung von 2D-Plänen aus Modellen und
b. modellbasierte Ermittlung und Prüfung von Mengen und Kosten
- Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte in der Tragwerksplanung inkl. Baugrube (mindestens vollständige Erbringung der Leistungsphasen 3 und 4 gemäß HOAI) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten, mindestens Honorarzone IV) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276).
- Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt in der Verkehrsanlagenplanung (mindestens vollständige Erbringung der Leistungsphasen 3 und 5 gemäß HOAI) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten, mindestens Honorarzone IV) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276).
- Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt im Bereich des Brandschutzes (mindestens vollständige Erbringung der Leistungsphasen 3 und 5 gemäß HOAI) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten, mindestens Honorarzone IV) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276).
- Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt im Bereich der Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) (mindestens bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 gemäß HOAI) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten, mindestens Honorarzone IV) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276).
- Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt im Bereich der Planungsbegleitenden Vermessung (mindestens bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 gemäß HOAI) betreffend ein Referenzobjekt in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276).
Vgl. § 75 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2WRAMC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.