Henriette Breymann Gesamtschule - Unterhalts- und Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 174-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Henriette Breymann Gesamtschule - Unterhalts- und Grundreinigung
Henriette Breymann Gesamtschule - Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der Ausschreibung handelt es sich um die Vergabe der Unterhalts- und
Grundreinigung in der Henriette Breymann Gesamtschule inkl. Container und
Sporthalle mit einer täglichen Reinigungsfläche
von 8.867,60 m².
Objektbesichtigung
1) Die Auftraggeberin empfiehlt, von der Möglichkeit einer Ortsbesichtigung Gebrauch zu machen. Der Besichtigungstermin ist am 20.12.2021 um 17.00 Uhr. Treffpunkt ist vor dem Schulgebäude. Bitte beachten sie die geltenden Hygienevorschriften.
2) Vergaberechtliche Fragen werden während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Es besteht die Möglichkeit, Fragen schriftlich an die Auftraggeberin zu richten.
3) Die Teilnahme an Objektbesichtigungen ist ein Qualitätskriterium. Für die Teilnahme erhält der Bieter Punkte. Nimmt der Bieter nicht an den Ortsbesichtigungen teil, erhält er für dieses Qualitätskriterium keine Punkte.
4) Die Teilnahme an der Besichtigung hat der Bieter sich vom Auftraggeber auf dem entsprechenden Vordruck schriftlich bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist den Vergabeunterlagen beizufügen.
Optimaler Leistungswert
Der von der Stadt ermittelte optimale Leistungswert für die Unterhaltsreinigung beträgt
für das Schulgebäude 220,68 m²/h
für die Conatiner 235,31 m²/h
für die Sporthalle 297,36 m²/h.
Angabe von Preisen
Preise und sonstige Zahlenangaben vom Bieter sind auf höchstens 2 Stellen nach dem Komma zu runden. Evtl. Rundungsdifferenzen bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
Qualitätsmanagement
Sofern ein Gebot für die Gebäudereinigung abgegeben wird, ist zwingend die Anlage D Qualitätsmanagement auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Wird die Anlage D Qualitätsmanagement nicht ausgefüllt und/oder nicht zusammen mit dem Angebot abgegeben, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Beginn am 01.04.2022 für die Dauer von einem Jahr. Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis längstens 31.03.2026.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Zuschlagskriterien mit nachfolgenden Maximalpunkten herangezogen:
- Angebotspreis max. 50 Punkte
- Leistungswert pro Stunde max. 30 Punkte
- Qualitätsmanagement max. 20 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Präqualifizierungsnachweis ODER Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft (jeweils mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 6 Monate).
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes/ Wohnsitzes
- Eine Referenz im Bereich Unterhaltsreinigung in einem Schulobjekt ab mind. 5.000 m² innerhalb der letzten 4 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.