Ex-Post Sanierung der Gebäudehülle für die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Hannover - Objektplanung Gebäude §§ 33 ff HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0392-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post Sanierung der Gebäudehülle für die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Hannover - Objektplanung Gebäude §§ 33 ff HOAI
Die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule in Hannover ist stark sanierungsbedürftig.
Im Rahmen der Sanierung Gebäudehülle sollen die Dach-, Fassaden- und Fensterflächen der denkmalgeschützten
Gebäudeteile saniert, aufgearbeitet bzw. erneuert werden.
Ausgenommen hiervon sind die Fenster- und Dachflächen der Fachunterrichtsraumtrakte und die Oberlichtfenster von 12 Unterrichtsräumen.
Hauptziel ist es, die Funktionalität der Gebäudehülle instandzusetzen. Dabei sind energetische Verbesserungen
bauphysikalisch zu untersuchen, sowie die denkmalpflegerischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Die Durchführung der Sanierung muss während des laufenden Betriebes erfolgen.
Hierfür ist ein Auslagerungsquartier als Interimslösung in Modulbauweise zu planen und umzusetzen.
Der Planungszeitraum ist ab Herbst 2021 und die Fertigstellung bis Herbst 2026 vorgesehen.
Das Gesamtsanierungsvolumen wird auf rund 5,9 Mio. EUR brutto (KG 200-700) geschätzt.
Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Hannover
Beauftragt werden soll die Objektplanung Gebäude §§ 33 ff HOAI, Leistungsphase 1 bis 9.
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung der Gebäudehülle für die Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Hannover Objektplanung Gebäude §§ 33 ff HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf https://vergabe.niedersachsen.de für Sie bereit.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD4JX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.