Sanierungsmaßnahme „Aschendorf Zentrum“, Umgestaltung des Verkehrs- und öffentlichen Raumes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.papenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsmaßnahme „Aschendorf Zentrum“, Umgestaltung des Verkehrs- und öffentlichen Raumes
Im Jahr 2017 wurde die Stadt Papenburg in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ der Städtebauförderung aufgenommen und mittlerweile in das Programm „Lebendige Zentren“ überführt.
Im Rahmen dieses Programmes wurde in der Sanierungssatzung vom 15.2.2018 das Sanierungsgebiet „Papenburg - Aschendorf Zentrum“ mit einer Größe von ca. 13,6 Hektar festgelegt. Innerhalb dieser Sanierungsmaßnahme soll nun in einem ersten Schritt die Umgestaltung des Verkehrs- und öffentlichen Raums, insbesondere der Großen Straße und des Marktplatzes, im Fokus stehen.
Im Jahr 2017 wurde die Stadt Papenburg in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ der Städtebauförderung aufgenommen und mittlerweile in das Programm „Lebendige Zentren“ überführt.
Im Rahmen dieses Programmes wurde in der Sanierungssatzung vom 15.2.2018 das Sanierungsgebiet „Papenburg – Aschendorf Zentrum“ mit einer Größe von ca. 13,6 Hektar festgelegt. Innerhalb dieser Sanierungsmaßnahme soll nun in einem ersten Schritt die Umgestaltung des Verkehrs- und öffentlichen Raums, insbesondere der Großen Straße und des Marktplatzes, im Fokus stehen.
Derzeit dient der Marktplatz des Stadtteils vielmehr als Parkplatz und nicht, wie seitens der Auftraggeberin gewünscht, als öffentlicher Freiraum. Daher soll das Stadtteilzentrum, insbesondere der Bereich rund um den Marktplatz und auch an-grenzende Bereiche umgestaltet werden. Im Rahmen dieses Kontextes soll die „Umgestaltung des Verkehrs- und öffentlichen Raumes“ geplant werden.
Beauftragt werden sollen die folgenden Leistungen:
— Objektplanung – Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-9 nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistungen (ca. 15 300 m2),
— Objektplanung – Freianlangen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphase 1-9 (ca. 4 000 m2).
Zudem optional: Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Teilnahme an Gremiensitzungen sowie etwaige Vermessungsplanungen Die Auftraggeberin wird die vorstehenden und in der Leistungsbeschreibung näher definierten Planungsleistungen stufenweise, sukzessive und je nach Fortschritt der Maßnahme beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils nächsten Stufe besteht jedoch nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Projektfortschritt. Entsprechend werden zunächst ausschließlich die Leistungsphasen 1-3 (Leistungsstufe 1) beauftragt.
Die Auftraggeberin ist jedoch berechtigt weitere Leistungsstufen, wie im Vertrag näher beschrieben, optional zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.